Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist als Bundesoberbehörde direkt dem Verkehrsministerium unterstellt und verwaltet unter anderem das Verkehrszentralregister (VZR), umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt.
Im VZR werden alle Verkehrsteilnehmer erfasst, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Nicht jeder Verstoß führt jedoch zu einem Eintrag, so bleiben Fälle mit einem Bußgeld von bis zu 40 Euro unberücksichtigt. Die Ordnungswidrigkeiten werden außerdem nach Ablauf einer bestimmten Frist aus dem VZR gelöscht. Auskunft über die Punkte erhalten dabei ausschließlich die Betroffenen selbst oder befugte Stellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt trifft dabei keine Entscheidungen über einen Fahrzeugerlaubnisentzug – hier ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde zuständig.
Neben dem VZR kommen dem Kraftfahrt-Bundesamt weitere Aufgaben zu. Das KBA führt beispielsweise Statistiken zu relevanten Themen wie Kraftfahrzeuge und Anhänger , Fahrerlaubnisse, Verkehrswidrigkeiten sowie Güterkraftverkehr.
Eine weitere zentrale Aufgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes ist darüber hinaus die Typgenehmigung und die Allgemeine nationale Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile. Dadurch wird bestätigt, dass die gesetzlichen Umwelt- und Sicherheitsstandards erfüllt sind. Außerdem ist das KBA zuständig für Rückrufe im Bereich Automobil auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. So wird dafür gesorgt, dass Mängel an Fahrzeugen oder Zubehör beseitigt werden, um die Sicherheit der Verbraucher im Automobilmarkt zu gewährleisten.
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