Die Kfz-Versicherung zahlt nicht? Unser TopTarif-Ratgeber sagt Ihnen, was Sie bei der Schadensregulierung beachten sollten – und wann Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten sollten.
Für manchen Fahrer ist es das zweite große Ärgernis kurz nach dem Autounfall: Die Versicherung zahlt nicht. Das kann unterschiedliche Gründe haben – und auch die Chance auf erfolgreichen Widerspruch kann unterschiedlich hoch sein. In unserem TopTarif-Ratgeber erfahren Sie, welche Gründe für eine Leistungsverweigerung vorliegen können und was Sie unternehmen können, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Nicht immer ist es ein Fehler oder eine Strategie des Versicherers, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt. Denn nicht jede Versicherung ist für jeden Schaden zuständig. Die drei bekannten Kfz-Versicherungen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko decken verschiedene Bereiche ab. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der Schadensarten, die ein Versicherer zahlt bzw. nicht zahlt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen in Deutschland. Jeder Autofahrer muss eine besitzen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Personen- und Sachschäden, die die andere Partei oder Dritte erlitten haben. Als Unfallgeschädigte gelten somit die Insassen des anderen Fahrzeugs bzw. die geschädigten Dritten. Der Versicherte selbst erhält von der Kfz-Haftpflicht kein Geld. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt dabei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.
Diese Kfz-Versicherung zahlt nicht, was Ihnen als Unfallverursacher an Schäden entstanden ist, sie übernimmt vielmehr jene Schäden, die Dritten entstanden sind. Die Kfz-Versicherung zahlt zudem nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Dagegen greift die Kfz-Haftpflicht auch bei Fahrlässigkeit. Im Fall von Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht und unbefugter Benutzung zahlt die Haftpflicht in der Regel, kann jedoch bis zu 5.000 Euro je Fall vom Fahrer zurückfordern (in der Fachsprache: „regressieren, den Fahrer in Regress nehmen“).
Bei den letzten beiden Punkten ist besondere Vorsicht geboten. Für Unwetterschäden gilt: Die Kfz-Versicherung zahlt den Schaden oftmals nicht, wenn das Unwetter nicht durch ein Wetteramt bestätigt werden kann. Problematisch daran ist, dass etwa Hagel von manchen Wetterämtern nicht immer bestätigt werden kann. Wenn Ihr Fahrzeug einen Hagelschaden erlitten hat und Sie Sorge haben, dass die Kfz-Versicherung nicht zahlt, sollten Sie nicht nur den eigenen Schaden, sondern auch Hagelschäden an Fahrzeugen in der Nähe Ihres Autos dokumentieren. Das genügt als Bestätigung für einen Hagelschaden, selbst dann, wenn das Wetteramt nicht bestätigen kann, dass Hagel aufgetreten ist.
Bei Zusammenstößen mit Haarwild ist ebenfalls genau auf die Vertragskonditionen zu achten: Haarwild wird in den Basistarifen nach Bundesjagdgesetz (BJagG) definiert. So gilt bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Tier, das vom BJagG nicht als Haarwild geführt wird: Die Kfz-Versicherung zahlt nicht. Gerichtlich bestätigt wurde dieses Vorgehen von einem Verfahren, das sich um einen Zusammenstoß mit einem Rentier drehte.
Die Vollkasko ist eine Rundumversicherung für das eigene Fahrzeug. Diese Kfz-Versicherung zahlt nicht nur bei den von der Teilkasko abgedeckten Schäden, sondern auch in den folgenden Fällen:
Zudem gibt es bei der Vollkasko – wie auch bei der Teilkasko – eine Selbstbeteiligung. Die Kfz-Versicherung zahlt also nicht, wenn es sich um Bagatellschäden handelt, die im vertraglich vereinbarten Rahmen liegen.
Neben diesen drei klassischen Kfz-Versicherungen gibt es die sogenannte Kfz-Unfallversicherung . Sie springt im Gegensatz zur Kaskoversicherung bei Personenschäden des Versicherungsnehmers selbst ein. Die Unfallversicherung zahlt meistens nicht, da entweder die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers, die private Unfallversicherung oder Ihre Krankenkasse Sie absichert und die Schäden abdeckt. In wenigen Fällen kommt die Kfz-Unfallversicherung jedoch zum Einsatz, beispielsweise dann, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Unfallverursacher ein Fahrradfahrer oder Fußgänger ohne private Haftpflichtversicherung ist.
Neben den oben genannten, in der Regel gültigen Ausschlusskriterien zahlen viele Kfz-Versicherungen nicht oder nur einen Teilbetrag, wenn eine sogenannte Pflichtverletzung des Versicherten vorliegt. Das Argument der Versicherer: Der Versicherte habe sich nicht vertragsgetrau verhalten. Ihre genauen vertraglich festgelegten Pflichten können Sie der Police entnehmen.
Sie waren in einen Unfall verwickelt und der Gutachter hat zweifelsfrei festgestellt, dass der Unfallgegner alleinige Schuld am Schadensfall hat? Die gegnerische Kfz-Versicherung aber zahlt nicht – dieser Fall tritt immer wieder auf. Mit verschiedenen Strategien versuchen einige Kfz-Versicherungen, die Zahlungspflicht zu umgehen oder die Kosten zu reduzieren. Verbreitete Strategien zur Kostenminimierung sind unter anderem die Beauftragung eines eigenen Gutachters durch die Versicherung, eine zu hohe Restwertberechnung oder die Ablehnung eines Rechtsanwalts. Doch es gibt einige Tipps, die Ihnen helfen, den entstandenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen.
Zudem spielen manche Versicherungen auf Zeit – die Kfz-Versicherung zahlt nicht nach dem Gutachten und dem fristgerechten Einreichen aller Dokumente. In diesem Fall kann der Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht eine Möglichkeit sein, zeitnah an sein Geld zu kommen.
Sofern die betreffende Kfz-Versicherung für den Schadensfall zuständig ist und Sie sich vertragskonform verhalten haben, sollte es keinen Grund geben, dass die Kfz-Versicherung überhaupt nicht zahlt. Oftmals kommt es aber zu einer Reduktion der Summe, die die Versicherung zu zahlen hätte oder zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Lassen Sie den Sachverhalt von einem Experten überprüfen: Eine angemessene Schätzung der Schäden und der Ihnen zustehenden Beträge erhalten Sie von einem unabhängigen Gutachter. Es ist Ihr gutes Recht, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter abzulehnen und selbst einen Sachverständigen zu beauftragen. Bei Verzögerungen der Auszahlung kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die der Versicherte bei Dritten verursacht hat. Dazu gehören insbesondere Personen- und Sachschäden. Diese Kfz-Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn es sich um einen vorsätzlich verursachten Schaden handelt.
Die Erstattung kann mehrere Wochen dauern, da es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt. In der Regel beträgt der Zeitraum der Prüfung rund vier bis sechs Wochen. Die Regulierung des Schadens kann sich vor allem dann hinziehen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig entschieden ist oder die Polizei im Zusammenhang mit dem Unfall ermittelt.
Die Teilkasko zahlt bestimmte Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen können. Die Schadensursachen, bei denen die Teilkasko einspringt, sind Naturgewalten (Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung), Explosionen, Brände und Schmorschäden, Fahrzeugdiebstahl, Marderbisse und Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild, Glasbruchschäden.
Ganz wichtig: Diese Kfz-Versicherung zahlt nicht bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Verkehrsteilnehmern!
Die Vollkasko zahlt alle Schäden, die die Teilkasko auch bezahlt. Zusätzlich dazu übernimmt sie Unfallschäden, die vom Versicherten selbst verschuldet sind, sowie beispielsweise Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus.
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