Eine verpflichtende Kfz-Versicherung für Gebraucht- und für Neuwagen ist in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer im Schadensfall vor Ansprüchen Dritter und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zusätzlich kann auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen regulieren Schäden des Versicherungsnehmers am eigenen Fahrzeug oder auch dessen Verlust durch Diebstahl . Da sie zusätzliche Kosten verursachen, ist im Einzelfall abzuwägen, ob sich der Abschluss auch für Gebrauchtwagen lohnt. Hierbei ist immer der Wert des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Ist dieser nur noch sehr gering, könnte die Prämie für die Kaskoversicherung den zu ersetzenden Restwert im Schadensfall schnell übersteigen.
Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer unter anderem vor dem Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, vor Unwetterschäden wie Hagel oder Überschwemmung, Marderbiss-Schäden und Kollisionen mit Haarwild. Die Vollkasko übernimmt diese Risiken ebenfalls, sichert den Versicherungsnehmer darüber hinaus jedoch auch gegen fahrlässig selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und gegen Vandalismus-Schäden ab. Zusätzlich kann im Rahmen der Vollkasko auch der Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen und eine verlängerte Neuwertentschädigung vereinbart werden. Aufgrund des deutlich höheren Versicherungsbeitrages für eine Vollkasko lohnt sich diese Versicherungsvariante in der Regel für Neuwagen oder aber als Kfz-Versicherung für Gebrauchtwagen, die noch nicht fünf Jahre alt sind und einen hohen Zeitwert verkörpern. Die Teilkasko ist dagegen auch als Kfz-Versicherung für Gebrauchtwagen empfehlenswert, da sie gegen wesentliche Risiken absichert und dabei einen deutlich niedrigeren Versicherungsbeitrag als die Vollkasko fällig werden lässt.
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