Mit einem Fahrzeugwechsel ist der Fall gemeint, in dem der Versicherungsnehmer im Laufe des Versicherungsjahres das aktuell versicherte Auto gegen ein anderes eintauscht. Dabei ist es unerheblich, ob der alte Wagen nur abgemeldet, verschrottet oder verkauft wird. In jedem Fall hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und muss nach dem Fahrzeugwechsel nicht beim selben Versicherer bleiben.
Ein Fahrzeugwechsel berechtigt den Kfz-Halter dazu, seine alte Kfz-Versicherung zu kündigen und sich einen neuen Versicherer zu suchen. Die Kündigung der bisherigen Kfz-Versicherung kann in diesem Fall also außerordentlich erfolgen. Hierzu muss dann entweder der Halterwechsel, die Ummeldung oder die Abmeldebestätigung dem Versicherer vorgelegt bzw. zugeschickt werden. Anschließend kann dann bei der gewünschten neuen Autoversicherung ein Versicherungsvertrag für den neuen Wagen abgeschlossen werden. Im Zuge dessen erhält der Fahrzeughalter eine neue eVB-Nummer , die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
Die Höhe der Prämie für die Kfz-Versicherung richtet sich unter anderem auch nach dem zu versichernden Fahrzeug. Daher kann nach einem Fahrzeugwechsel trotz des gleichen Tarifs und gleicher Voraussetzungen seitens des Fahrers die Prämie höher oder niedriger ausfallen als bei dem bisherigen Fahrzeug. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Versicherungsnehmer nach einem Fahrzeugwechsel auch für einen Anbieterwechsel und vergleichen die verschiedenen Angebote, um das neue Kfz so günstig wie möglich zu versichern.
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