Der Fahrzeugbrief definiert in Deutschland den Eigentümer eines Autos und wird auch als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet. Du brauchst die Bescheinigung zum Abmelden, Ummelden oder Verkaufen deines Kfz. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist außerdem nötig, damit das Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen ist. In dieser Übersicht findest du alle wichtigen Informationen zu Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Seit der „Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr“ vom 11. April 1934 gibt es in Deutschland den Fahrzeugbrief. Dieses Dokument ist die Besitzurkunde, welche die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr belegt. Sie wird für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Im Fahrzeugbrief sind die wichtigsten Informationen über das Kfz und dessen Eigentümer – auch der vorherigen – vermerkt. Der Fahrzeugbrief ist vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges wichtig, weil der Besitz des Fahrzeugbriefs rechtlich ein wichtiges Indiz für die Eigentümerschaft darstellt. Seit der Anpassung an die EU-Richtlinien im Oktober 2005 heißt das Dokument offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II.
Am 1. Oktober 2005 wurden der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II in Deutschland ersetzt. Man erhält die neuen Fahrzeugdokumente bei Neuanmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen. Bei Diebstahl oder Verlust werden die beiden Dokumente ersetzt. Falls du noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins bist, bist du nicht verpflichtet, sofort die Zulassungsbehörde aufzusuchen, um die Dokumente gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II austauschen zu lassen. Erst wenn eine erneute Kfz-Zulassung, nach Erwerb, Stilllegung oder Abmeldung erfolgt, werden die alten Versionen von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gegen die Dokumente einer neuen Zulassungsbescheinigung mit den Teilen I und II ausgetauscht.
Mit Hilfe der Eintragungen im Fahrzeugbrief kann ein bestimmtes Fahrzeug eindeutig identifiziert werden. Hierzu dient in erster Linie die durch den Hersteller vergebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Gelegentlich wird dafür auch noch die veraltete Bezeichnung Fahrgestellnummer verwendet. Außerdem wird im Fahrzeugbrief auch die Zuteilung eines Kennzeichens an eine bestimmte Person eingetragen. Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch eine juristische Person handeln. Zusätzlich vermerkt sind auch die Herstellerschlüsselnummer (HSN), die Typschlüsselnummer (TSN) sowie der Schadstoffschlüssel, der Auskunft über die Schadstoffklasse des Wagens gibt. Durch die Ausstellung eines Fahrzeugbriefs bestätigt außerdem der Hersteller, dass ein Fahrzeug allen technischen Anforderungen des jeweiligen EU-Landes entspricht und alle Eintragungen korrekt erfolgt sind.
Der wohl größte Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist sicherlich die Größe. Abgesehen davon gibt es natürlich auch inhaltliche und rechtliche Unterschiede, die wir im Folgenden erläutern.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt, muss beim Fahren immer mitgeführt werden. Nur damit lässt sich nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde. Der Fahrzeugschein gehört neben dem Führerschein zu den Urkunden, die bei einer Verkehrskontrolle grundsätzlich vorgezeigt werden müssen. Daher muss der jeweilige Fahrer des Kfz über den Fahrzeugschein verfügen, auch wenn er nicht gesetzlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugbrief, enthält nicht nur detaillierte Informationen und Kennzeichen zum betreffenden Fahrzeug, sondern nennt auch den Eigentümer, der nicht notwendigerweise auch der Fahrzeughalter sein muss. Der Fahrzeugbrief verbleibt beim Eigentümer, auch wenn dieser nicht der Halter ist und das Fahrzeug nicht selbst fährt. So behält zum Beispiel bei einem Autokredit die jeweilige Bank als Kreditgeber den Fahrzeugbrief, bis das Auto vollständig abbezahlt ist und in das Eigentum des Kreditnehmers übergeht. Das Dokument sollte niemals innerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt werden. Der Grund: Im Falle eines Diebstahls wird dies seitens der Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt. Dies führt in der Regel dazu, dass die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt. Der Fahrzeugbrief enthält die Haupt-Fahrzeugdaten sowie Angaben über Besitzer und Vorbesitzer.
Um ein amtliches Kfz-Kennzeichen zu erhalten oder eine Halteränderung vorzunehmen, sind ist die Zulassungsbescheinigung I und auch der Teil II der Zulassungsbehörde vorzulegen. Auch bei einem Verkauf müssen beide Dokumente dem Käufer übergeben werden.
Diese Frage wurde vor Gericht schon häufig diskutiert. Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Somit müsste ein Dieb nur den Fahrzeugbrief stehlen, um das darauf eingetragene Auto sein Eigen nennen zu können. Das ist jedoch nicht der Fall. Denn um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, braucht es auch immer einen Nachweis über die Eigentumsübertragung, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Fahrzeugbrief aufgeführt wird. Also wird der Dieb auch nicht in der Lage sein, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zivilrechtlich gilt er als Besitzer des Fahrzeugs, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit dem Eigentum zu verwechseln. Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.
Beim Leasing verbleibt der Fahrzeugbrief in der Regel bei der Leasingbank, da diese der Eigentümer des Kfz ist. Damit stellt die Bank sicher, dass das Fahrzeug nicht weiterverkauft wird. Der Fahrzeugschein hingegen definiert den Halter des Kraftfahrzeugs und berechtigt die eingetragene Person zur Nutzung des Wagens.
Es kann natürlich immer vorkommen, dass Dokumente verloren gehen, so auch der Fahrzeugbrief. Es kann auch passieren, dass der Fahrzeugbrief zu einem vererbten Auto nicht mehr aufzufinden ist. In dem Fall muss das Dokument neu beantragt werden. Dafür gehst du wie folgt vor:
Die Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs ist von behördlicher Seite mit einem hohen Aufwand verbunden. Die Kosten für die Neuausstellung des Dokumentes belaufen sich auf etwa 60 bis 80 Euro. Wenn man Details der Zulassungsbescheinigung Teil II nur ändern lässt, kostet das je nach Bundesland und Änderung circa zehn bis 20 Euro.
Im Fahrzeugbrief müssen alle technischen Änderungen am Fahrzeug (beispielsweise Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden. Auch musst du jede Änderung deiner Halterdaten, wenn du zum Beispiel geheiratet und den Namen deines Partners übernommen hast, auch im Fahrzeugbrief aktualisieren lassen. Die Änderungen werden von der Kfz-Zulassungsstelle, häufig auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet, vorgenommen. Welche Zulassungsstelle in deiner Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, wie er im Personalausweis vermerkt wurde. Bei juristischen Personen ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung ausschlaggebend. Das gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
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