Während das Fahren ohne Führerschein lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Die Konsequenzen sind Geldstrafen und Freiheitsentzug. In schweren Fällen droht sogar ein lebenslanges Fahrverbot.
Das Fahren ohne Führerschein wird umgangssprachlich oft gleichgesetzt mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Allerdings gibt es zwischen diesen beiden Dingen einen großen Unterschied. Denn das Fahren ohne Führerschein bedeutet lediglich, dass der Fahrer es versäumt hat, seinen Führerschein mitzuführen. Nach §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist jeder verpflichtet, beim Fahren auf öffentlichen Straßen einen Führerschein bei sich zu haben. Dieser muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Führerscheinpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge. Einige wenige Fahrzeuge können jedoch auch ohne Führerschein bewegt werden. Vielen stellt sich daher die Frage: Was darf ich ohne Führerschein fahren? Die folgenden Fahrzeuge bilden eine Ausnahme von der Führerscheinpflicht:
Für alle anderen Kraftfahrzeuge wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Um diese zu erlangen, ist eine Fahrprüfung nötig, die theoretisches und praktisches Wissen zur jeweiligen Fahrzeugklasse und zum Verhalten im Straßenverkehr abfragt. Wie diese Prüfungen ablaufen und welche Richtlinien gelten, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der FeV geregelt. Die Fahrprüfung ist an die einzelnen Fahrzeugklassen gebunden. Wer also einen Führerschein der Klasse B erwirbt und damit die Berechtigung, ein Auto zu fahren, darf nicht automatisch auch LKW oder Motorrad fahren. Hierfür sind separate Fahrprüfungen zu absolvieren. Werden Sie also auf einem Motorrad angehalten, obwohl Sie lediglich einen Pkw-Führerschein besitzen, gilt dies als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird entsprechend bestraft.
Nach §21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat – im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein. Im Falle einer polizeilichen Kontrolle droht beim Fahren ohne Führerschein eine Strafe von lediglich zehn Euro. Diese werden laut Bußgeldkatalog als Verwarnungsgeld fällig. Anders sieht es aus, wenn keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Das Strafmaß für Fahren ohne Führerschein und ohne gültige Fahrerlaubnis sieht entweder eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. In einigen Fällen können die Freiheitsstrafe auf maximal sechs Monate und die Geldbuße auf 180 Tagessätze begrenzt werden, etwa bei Fahrlässigkeit oder wenn der Führerschein beschlagnahmt wurde. Denn es gilt nicht nur als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn nie eine Fahrprüfung abgelegt wurde. Folgende Möglichkeiten gibt es, um des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen zu werden:
Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe in Folge eines Verkehrsvergehens wird meist ein Fahrverbot verhängt. Dieses ist in der Regel zeitlich auf einen bis drei Monate begrenzt, kann aber je nach Schwere des Vergehens auch lebenslang ausgesprochen werden. In einem solchen Fall gilt die Fahrerlaubnis als rechtskräftig entzogen. Ein zeitlich befristetes Fahrverbot ist beispielsweise die Folge von überhöhter Geschwindigkeit, missachteten Ampeln oder alkoholisierten Fahrens . Fahrerflucht, ein volles Punktekonto in Flensburg oder ein Vollrausch können einen endgültigen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Sind Fahrzeugführer generell nicht geeignet, um am Straßenverkehr teilzunehmen, etwa durch eingeschränkte Sehfähigkeit, Epilepsie oder andere Beeinträchtigungen, kann die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen werden. Die Fahruntauglichkeit kann auch schon vor dem Führerscheinerwerb festgestellt werden. Auch wer mehrfach gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstößt, kann als fahrungeeignet eingestuft werden.
Eine Freiheits- oder Geldstrafe droht nicht nur dem Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist. Viele fragen sich: Was passiert, wenn ich jemanden ohne Führerschein fahren lasse? Ähnlich wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch hierfür mit einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Bis zu 180 Tagessätze oder sechs Monate Freiheitsentzug können drohen, wenn ein Halter eines Fahrzeugs fahrlässig oder vorsätzlich sein Fahrzeug an jemanden übergibt, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder dem diese vorübergehend entzogen wurde. Zusätzlich kann das Fahrzeug des Halters eingezogen werden. Übrigens ist es für den Erwerb eines Fahrzeugs nicht notwendig, eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Sie können jederzeit ein Motorrad oder ein Auto ohne Führerschein erwerben, welches von jemand anderem genutzt wird. Bewegt der Fahrzeughalter selbst sein eigenes Fahrzeug, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, kann es ebenfalls beschlagnahmt werden. Das Fahren trotz Fahrverbot bringt ebenfalls bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze Geldbuße mit sich. Wer beim Fahren trotz Führerscheinentzug erwischt wird, muss eventuell nach seinem Führerschein auch noch sein Auto abgeben. Gut zu wissen: Verhängt ein Gericht eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen, gilt der Täter danach als vorbestraft.
Im Falle eines verhängten Fahrverbots erhalten Autofahrer beim Fahren ohne Fahrerlaubnis Punkte in Flensburg. Wird der Fahrer wiederholt ohne Fahrerlaubnis angehalten, kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Drei Punkte werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg registriert, wenn ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Selbst wenn der Führerschein nur vorübergehend entzogen wurde, werden diese Punkte gespeichert.
Wurden Sie beim Fahren ohne Führerschein erwischt und die Fahrerlaubnis wird infolgedessen entzogen, dann gibt es eine Sperrfrist. Für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperre kann jedoch lebenslang ausgeweitet werden, wenn zu erwarten ist, dass vom Fahrer auch nach fünf Jahren noch eine Gefahr ausgeht, wenn dieser ein Fahrzeug führt. Wird im Rahmen eines Verkehrsdelikts ein Täter verurteilt, der gar keine Fahrerlaubnis besitzt, kann ebenfalls eine Sperre verhängt werden. Um nach der Sperre schnell wieder fahren zu können, sollten Täter sich rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle über die Bedingungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis informieren. So ist es beispielsweise nicht unüblich, eine MPU wegen Fahrens ohne Führerschein anzuordnen, vor allem, wenn ein Alkoholdelikt voranging. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten sollte zudem der Antrag auf Wiedererteilung bereits acht bis zehn Wochen vor dem Ende der Sperrfrist gestellt werden. Wurde eine MPU angeordnet, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf etwa zwölf Wochen. Übrigens: Der Führerscheinentzug gilt nur für einzelne Klassen. Wurde zum Beispiel Ihr Motorradführerschein entzogen, dürfen Sie dennoch weiterhin Auto fahren, wenn Sie hierfür eine Fahrerlaubnis besitzen. Ein Fahrverbot gilt hingegen für alle Kraftfahrzeuge.
Die Kfz-Versicherung ist immer dann zuständig, wenn der Versicherungsnehmer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Ist dies nicht der Fall und Sie fahren ohne Führerschein, ist bei einem Unfall die Frage: Wer zahlt? Die Versicherung schränkt ihre Haftung in jedem Fall ein. Zwar ist die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Schaden des Unfallgegners zu begleichen, allerdings wird dafür in aller Regel der Fahrer in Regress genommen. Bei einer Kaskoversicherung kann die Haftung für Schäden am eigenen Fahrzeug komplett verweigert werden. Kommt es zu einem Unfall, während der Führerschein zu Hause liegt, kann die Versicherung den Unfallverursacher nur teilweise zur Rechenschaft ziehen.
Vor allem junge Leute wollen gerne Auto oder Motorrad fahren, ohne dafür eine entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen. Auf öffentlichen Straßen ist dies verboten. Eine Alternative stellen private Grundstücke dar, die nicht öffentlich zugänglich sind. Grundvoraussetzung ist eine Umfriedung, also ein Zaun, eine Mauer oder eine Schranke. Zudem muss der Eigentümer des Grundstücks damit einverstanden sein. Eine Alternative ist außerdem ein Verkehrsübungsplatz. Diese werden in vielen Städten von Automobilclubs oder Fahrschulen betrieben. Die meisten dieser Gelände sind für Fahrer ab 16 Jahren freigegeben. Wer hier schon einmal probeweise die ersten Runden mit Auto oder Motorrad drehen möchte, kann dies unbehelligt tun. Ist keine Fahrerlaubnis vorhanden, muss jedoch immer ein Fahrberechtigter mit an Bord sein, dieser muss seinen Führerschein dabei haben. Um an einem Autorennen teilnehmen zu können, ist ebenfalls nicht zwingend eine Fahrerlaubnis notwendig. Befindet sich die Rennstrecke nicht auf öffentlichen Straßen, sondern auf einer separaten Anlage, ist es erlaubt, ohne Führerschein teilnehmen. Gleiches gilt, wenn die Rennstrecke während des Rennens für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist.
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