Beitragsfreiheit bedeutet, dass zwar ein Vertragsverhältnis zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer besteht, der Versicherungsnehmer jedoch während eines bestimmten Zeitraumes keinen Versicherungsbeitrag entrichten muss. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer sogenannten Ruheversicherung. Sie wird zumeist von Autofahrern genutzt, die ihren Wagen nur im Sommer fahren und daher auch nur für diesen Zeitraum über ein Saisonkennzeichen anmelden und versichern wollen.
Wer im Winter von der beitragsfreien Ruheversicherung profitieren möchte, muss dabei einige Auflagen vom Versicherer befolgen. Dazu gehört regelmäßig, dass das Fahrzeug in einer Garage untergebracht werden muss und während der Ruhephase nicht bewegt werden darf. Im Gegenzug gewährt der Versicherer dem Kunden jedoch trotz Beitragsfreiheit gewisse Haftpflichtleistungen. Das gilt auch für die Teilkaskoversicherung. Leistungen aus der Vollkaskoversicherung werden hingegen während der Beitragsfreiheit nicht gewährt.
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