Das amtliche Kennzeichen, im Volksmund gern auch als „Nummernschild“ bezeichnet, ist gemäß Straßenverkehrsrecht für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers erforderlich.
Jedes amtliche Kennzeichen enthält Informationen über den Zulassungsbezirk, den Landkreis oder die Stadt, in dem das Fahrzeug gemeldet ist. Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk müssen Fahrzeughalter den Standortwechsel der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.
Für die Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs sind je nach Wohnsitz oder Unternehmenssitz örtliche Straßenverkehrsbehörden im entsprechenden Zulassungsbezirk zuständig. Fahrzeughalter müssen ihr Auto oder Motorrad am Hauptwohnsitz anmelden. Das für die Zulassung notwendige amtliche Kennzeichen wird dann von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle ausgegeben. Wer als Fahrzeughalter seinen Wohnsitz wechselt und dabei auch in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, erhält bei der Ummeldung ein neues amtliches Kennzeichen. Ist ein neues Kennzeichen notwendig oder gewünscht, wird den Fahrzeughaltern auf der Zulassungsstelle ein Schriftstück mit dem zugeordneten Kennzeichen ausgehändigt. Mit diesem Schriftstück können sich Fahrzeughalter bei einem Schildermacher ein neues Fahrzeug-Kennzeichen erstellen lassen. In der Regel bieten die Zulassungsbezirke inzwischen den Service an, ein Wunschkennzeichen vorab online zu reservieren.
Alle amtlichen Kennzeichen sind in Deutschland als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Jedes amtliche Kennzeichen beinhaltet zwei voneinander zu unterscheidende Informationen: Zum einen das Unterscheidungszeichen, das bis zu drei Buchstaben hat, zum anderen die Erkennungsnummer. Diese besteht aus maximal zwei Buchstaben und enthält bis zu vier Zahlenziffern. Seit der Einführung des Euro-Kennzeichens innerhalb der Europäischen Union kann bei Reisen auf das ovale Nationalitätszeichen „D“ am Heck verzichtet werden.
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