Bevor du dich in Deutschland mit einem Fahrzeug und deinem Führerschein im Gepäck im Straßen-Verkehr bewegen darfst, musst du es bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden und dir dort ein amtlich zugelassenes Kennzeichen zuteilen lassen. Da die Öffnungszeiten der Ämter aber oft mit den Arbeitszeiten der Fahrzeug-Halter kollidieren oder die Kfz-Zulassung aus anderen Gründen nicht persönlich vorgenommen werden kann, haben Autobesitzer die Möglichkeit, einer Vertrauensperson eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung auszustellen.
Die Vollmacht ermöglicht die Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde auf deinen Namen durch einen Dritten. Eine persönliche Vorsprache beim Amt durch den Halter des Fahrzeugs ist dann nicht mehr erforderlich. Ein entsprechendes Muster-Formular für die Vollmacht zur Kfz-Zulassung findest du hier:
Download – die Vollmacht für die KFZ-Zulsassung durch Dritte:
Vollmacht als PDF herunterladen
Den Gang zur Zulassungsbehörde kann zum Beispiel ein Familienangehöriger, der Ehepartner, ein Freund oder auch eine Firma wie beispielsweise ein Autohaus für dich übernehmen und dort das Fahrzeug anmelden und die Fahrzeugpapiere in Empfang nehmen. Wichtig ist, dass du die Vollmacht mit deiner Unterschrift auf dem entsprechenden Vollmachts-Formular bestätigst. Handelt es sich um eine Privatperson, die ein Auto anmelden will, muss zur Kfz-Zulassung immer die örtliche Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes des Halters aufgesucht werden.
Bring jedoch immer die unterschriebene Vollmacht und die Einzugsermächtigung in zweifacher Ausführung mit zur Zulassungsbehörde. Ein Exemplar verbleibt bei der Behörde, das andere geht an das zuständige Hauptzollamt, das für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist.
Achte unbedingt darauf, dass du am Tag der Zulassung alle Unterlagen vollständig zusammen hast, damit die von dir bevollmächtigte Person die Anmeldung deines Pkws erfolgreich durchführen kann. Zu einer vollständigen Vollmacht gehört außerdem eine unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer ) dazu.
Für die Kfz-Anmeldung ist eine Reihe von Dokumenten erforderlich. Zur Kfz-Zulassung durch Dritte benötigt dein Bevollmächtigter von dir folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde (die Formulare sollten bestenfalls vollständig ausgefüllt sein):
Wenn du eine Person deiner Wahl zur Zulassung deines Fahrzeugs zur Zulassungsstelle schickst, beachte bitte folgende Hinweise, damit das Auto erfolgreich angemeldet werden kann:
Welche Unterlagen du für eine Kfz-Zulassung benötigst, hängt auch davon ab, ob du ein Fahrzeug an- oder ummelden willst, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt und ob das Fahrzeug im In- oder im Ausland erworben wurde. Darüber hinaus spielt es für die am Tag der Zulassung benötigten Dokumente auch eine Rolle, ob als Halter ein Minderjähriger, eine Firma oder ein Verein fungiert. Eine Übersicht, welche Unterlagen in welchem Fall vorgelegt werden müssen, findest du im Internet.
Um am Verkehr teilnehmen zu können, benötigst du außerdem ein amtlich zugelassenes Kennzeichen für dein Fahrzeug. Wenn du dein Auto bei der Zulassungsstelle von einer dritten Person anmelden lässt, wird dem Bevollmächtigten auch das Kennzeichen für dein Fahrzeug mitgeteilt. Die schriftliche Bestätigung des Kennzeichens, die auf der Zulassungsbehörde ausgestellt wird, legst du anschließend beim Schildermacher vor. Das Kennzeichen wird dann umgehend angefertigt. Danach musst du erneut bei deiner Zulassungsbehörde vorstellig werden und dir dort die TÜV- und die AU-Plakette auf dem Kennzeichen anbringen lassen.
Seit dem 1. Oktober 2015 gilt bei der Kfz-Zulassung laut Fahrzeugzulassungsverordnung eine neue Terminologie für die bis dahin gültigen Bezeichnungen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Die Zulassungspapiere bestehen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr aus Fahrzeugschein und -brief, stattdessen wurden diese beiden Begrifflichkeiten durch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ für Fahrzeugschein und „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ für Fahrzeugbrief ersetzt.
Wenn du ein Fahrzeug neu zulassen willst, erhältst du von der Zulassungsbehörde nur noch die beiden neuen Zulassungsbescheinigungen. Bei einem bereits angemeldeten Auto bleibt die Gültigkeit von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein trotz der Einführung der Zulassungsbescheinigungen erhalten. Die Zulassungspapiere bedürfen in diesem Fall also keines Austauschs. Müssen jedoch Änderungen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, wie beispielsweise ein Halterwechsel oder eine Ummeldung, werden die Zulassungspapiere durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen ist allerdings gebührenpflichtig.
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