Wenn du einen unverschuldeten Unfall erleidest, kannst du dir einen Leihwagen mieten. Die Kosten dafür übernimmt zwar die gegnerische Versicherung, aber du zahlst den Unfallersatztarif. Hier erfährst du die Einzelheiten.
Wer nach einem unverschuldeten Autounfall einen Ersatzwagen mietet, muss einen sogenannten Unfallersatztarif zahlen. Die Kosten übernimmt dann in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung in Form des Schadensersatzes. Der Ersatztarif ist dabei mitunter deutlich höher als der Tarif für normale Leihwagen. Der Grund für den tariflichen Unterschied ist laut der Autovermieter in der Regel der höhere Aufwand für die Bereitstellung eines Unfallersatzwagens. Häufig wehrt sich die betroffene Versicherung jedoch gegen die hohen Kosten – nicht selten mit Erfolg. Die Kosten werden dann dem eigentlichen Geschädigten auferlegt. Dieser ist jedoch unter Umständen auch dann nicht zur Zahlung verpflichtet.
Der Unfallersatztarif ist nur dann vom Mieter des Ersatzwagens zu erstatten, wenn der teurere Tarif sich durch ein Plus an Leistung auszeichnet. Liegt der Vermieter über dem ortsüblichen Mietpreis, so müssen Betroffene den Betrag auch nicht vollständig erstatten. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wurde bestimmt, dass der Autovermieter den Geschädigten ausdrücklich und unmissverständlich darauf hinweisen muss, dass der Unfallersatztarif deutlich über dem Normaltarif liegt und die Kfz-Haftpflichtversicherungen der gegnerischen Seite die Kosten nicht im vollen Umfang übernehmen könnte. Erfolgt dieser Hinweis nicht, muss der Geschädigte die entstandenen Kosten nicht vollumfänglich übernehmen.
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