Mit dem Stichtag 30. November ist der letztmögliche Termin für die Kündigung der Kfz-Versicherung bei einem über ein Kalenderjahr laufenden Versicherungsvertrag gemeint.
Da Kfz-Versicherungen immer für ein Jahr abgeschlossen werden und dieses Jahr zumeist mit dem Kalenderjahr identisch ist, ergibt sich aufgrund der allgemein gültigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30. November als Stichtag für die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Das bedeutet, dass bis zum 30. November die Kfz-Versicherung gekündigt sein muss, damit zum kommenden Jahr ein Kfz-Versicherungswechsel durchgeführt werden kann.
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Der Zeitraum vor dem Stichtag 30. November wird auch als Wechselsaison bezeichnet, da in dieser Zeit besonders viele Autobesitzer Versicherungsangebote vergleichen, um gegebenenfalls ihre alte Kfz-Versicherung zu kündigen und einen Versicherungswechsel durchzuführen. Die Versicherungsgesellschaften sind sich über diese Tatsache im Klaren und versuchen sich daher in dieser Zeit gegenseitig zu unterbieten, um Neukunden zu gewinnen und bestehende Kunden nach Möglichkeit nicht zu verlieren.
Dabei werben immer mehr günstige Direktversicherungen den alteingesessenen Versicherungsgesellschaften mit ihren niedrigen Preisen und attraktiven Angeboten Kunden ab. Der hierdurch entstehende Preiskampf der Versicherer kommt dabei letztendlich den Kunden zugute, die bei einem eingehenden Angebotsvergleich mit einem Versicherungswechsel ihren jährlichen Versicherungsbeitrag erheblich reduzieren können.
Da die Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum Stichtag 30. November erfolgen muss, bedarf es im Vorfeld eines eingehenden Angebotsvergleichs. Der Kfz-Versicherungsmarkt ist zudem äußerst aktiv und breit gefächert. Daher ist ein umfassender Angebotsvergleich in Eigeninitiative kaum möglich bzw. sehr zeitintensiv. Ein solcher Preisvergleich kann jedoch im Internet hier bei TopTarif durchgeführt werden. Mit Hilfe des Vergleichsrechners können zahlreiche Angebote innerhalb kürzester Zeit nach Maßgabe des Vergleichenden gefiltert und verglichen werden.
So können innerhalb weniger Minuten relevante Angebote in Bezug auf deren Preise und natürlich auch Leistungen verglichen werden. Der Versicherungsnehmer kann dann seinen Favoriten aus einer übersichtlichen Ergebnisliste auswählen und hieraus resultierende Einsparpotentiale bestmöglich erschließen. Ein solcher Vergleich kann bis zum Stichtag 30. November nicht nur mehrmals durchgeführt werden, sondern ein potentieller neuer Versicherer kann auch die Kündigung des alten übernehmen. Dieser Service sollte jedoch nicht bei sehr kurzfristigen Kündigungen in Anspruch genommen werden, damit eine rechtzeitige Kündigung zum Stichtag sichergestellt werden kann.
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