Rabattübertragung bezeichnet die Möglichkeit einer Person, den eigenen Schadenfreiheitsrabatt an eine andere Person zu übertragen. Auf diesem Weg kann die übernehmende Person von einer geringeren Prämie profitieren. Rabattübertragung bei der Kfz-Versicherung – wie geht das? Hier erfährst du es.
Möglich ist eine solche Rabattübernahme jedoch nur dann, wenn die abgebende Person nicht den gleichen Rabatt weiter nutzt. Beschränkt wird die Übernahme dadurch, dass nur die Schadenfreiheitsklasse erreicht werden kann, die der Übernehmende maximal hätte erreichen können. Hat der Übernehmende also seit 5 Jahren seinen Führerschein, können auch nur fünf schadenfreie Jahre übertragen werden. Eine Aufteilung der Schadenfreiheitsklasse einer Person auf mehrere andere Personen ist dabei unzulässig.
Eine Rabattübertragung kann in keinem Fall an fremde Fahrzeughalter erfolgen, da ein Rabatthandel sonst kaum zu unterbinden wäre. Es muss sich bei dem Übernehmenden also entweder um einen Ehepartner, um ein Kind, ein Elternteil, Geschwister oder auch eine juristische Person handeln. Großeltern, Enkel oder Lebenspartner können auch in Betracht kommen, sofern die Personen in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Abgebenden leben. Durch diese Vorgabe soll ein unübersichtlicher Handel mit Schadenfreiheitsrabatten unterbunden werden.
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