Bei Kfz-Versicherungen sind Prozente das Mittel der Wahl, um Kosten zu senken: Unfallfreies Fahren wird hierbei vom Versicherer belohnt. Alles Wichtige zu Schadenfreiheitsklassen, Berechnungen und Co. erfährst du im Folgenden.
Prozente bei der Kfz-Versicherung kommen durch die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zustande, in die der Versicherungsnehmer von seiner Autoversicherung eingestuft wird. Wer lange Zeit ohne Unfall fährt, wird von seiner Versicherung automatisch in immer höhere SF-Klassen eingestuft. Mit jeder SF-Klasse steigt der Schadenfreiheitsrabatt – und damit die von der Kfz-Versicherung gewährten Prozente auf die Prämienhöhe. So kann der Beitrag um bis zu 70 Prozent reduziert werden.
Verursacht der Versicherte einen Unfall, kommt es zu einer Rückstufung der SF-Klasse: Die Prozente werden reduziert, der Beitragssatz steigt.
Nicht bei allen Kfz-Versicherungen gibt es Prozente: Das System der SF-Klassen kommt nur bei der Haftpflicht und bei der Vollkasko zum Einsatz. Bei der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, somit auch keine Prozente.
Seit der Deregulierung der Versicherungsbranche im Jahre 1994 gibt es große Unterschiede der Beitragssätze und damit auch der SF-Klassen unter den Versicherungen. Während die eine Kfz-Versicherung hohe Prozente gewährt, bietet die andere nur geringe Rabatte. Für den Versicherungsvergleich sind die jeweiligen SF-Klassen und Schadenfreiheitsrabatte ein wichtiger Faktor, um eine günstige Versicherung zu finden.
Wer seinen Führerschein länger als drei Jahre besitzt, in dieser Zeit unfallfrei gefahren ist und erstmalig eine Kfz-Versicherung abschließt, wird im Regelfall in die SF-Klasse ½ eingestuft. Absolute Fahranfänger erhalten in der Regel die sehr ungünstige SF-Klasse 0 in den ersten drei Jahren ihrer Fahrerlaubnis. Für jedes unfallfreie Jahr wird der Versicherungsnehmer von nun an um eine SF-Klasse hochgestuft. Mit jeder höheren SF-Klasse steigt der Schadenfreiheitsrabatt, die Kfz-Versicherung gewährt Prozente auf die Prämie und wird damit immer günstiger. Derzeit gibt es 35 SF-Klassen, der Versicherer belohnt also bis zu 35 Jahre unfallfreies Fahren durch immer höhere Rabatte.
Verursacht der Fahrer einen Unfall mit dem versicherten Pkw, stuft ihn die Versicherung in seiner SF-Klasse zurück. Ein Beispiel: Nach zwölf Jahren unfallfreien Fahrens ist der Versicherte in SF-Klasse 12 angelangt. Damit zahlt er beispielsweise nur noch 40 Prozent der Versicherungsprämie, die ein Fahranfänger zu zahlen hat. Kommt es zu einem Unfall und die Versicherung wird eingeschaltet, verliert der Versicherte acht SF-Klassen; seine Kfz-Versicherung reduziert die Prozente. In SF-Klasse 4 zahlt er nun 60 Prozent der Prämie.
Die Schadenfreiheitsrabatte und die Rückstufungen unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Bei den Rückstufungen gibt es sogar zwischen den Tarifen einer Versicherung große Unterschiede: So kann ein teurer Premiumtarif die günstigere Rückstufungstabelle aufweisen, wogegen ein Tarif mit niedrigerer Prämie höhere Rückstufungen vornimmt. Im Vergleich verschiedener Tarife und Anbieter sollten Autofahrer sowohl die Rückstufungstabelle wie auch die Tabelle der Schadenfreiheitsrabatte im Blick behalten.
Neben den SF-Klassen von 0 bis 35 gibt es einen Sonderfall, die Schadenklasse M: In dieser können Autofahrer landen, wenn sie mehrere rückstufungswirksame Unfälle verursacht haben. Die Schadenklasse M ist ein Aufschlag auf die Versicherungsprämie. Beispielsweise zahlt derjenige, der mehrere Unfälle versucht hat, bei seiner Versicherung 140 Prozent Prämie – die Schadenklasse erhöht die Versicherungsprämie deutlich.
Was wie eine erzieherische Maßnahme für den Autofahrer aussieht, hat ganz klar ökonomische Gründe: Versicherungen kalkulieren ihr Risiko. Wer seiner Versicherung regelmäßig Kosten verursacht, muss damit rechnen, bei der Prämienhöhe entsprechend in Anspruch genommen zu werden. Zu beachten ist, dass Versicherungen für ihren Schadenfreiheitsrabatt und eventuelle Rückstufungen nicht auf die Höhe eines einzelnen Unfallschadens schauen. Ausschlaggebend ist nur die Anzahl der Unfallschäden. Ein großer Schaden kann so gesehen „günstiger“ für den Versicherten sein als mehrere Unfälle mit kleinen Schadenssummen.
Prozente und SF-Klassen gibt es nur bei der Haftpflicht- und der Vollkasko-Versicherung. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte. Der Grund: Bei der Vollkasko und der Haftpflicht haben Autofahrer einen tatsächlichen Einfluss auf das Zustandekommen eines Schadensfalles. Wer sicher und umsichtig fährt, verursacht keinen Unfall. Die Teilkasko dagegen übernimmt die Kosten etwa bei Schäden, die durch Wind, Wetter und Sturm verursacht worden sind. Auf die Witterung aber hat der Autofahrer genauso wenig einen Einfluss wie auf Diebstahl oder Kurzschlüsse – grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Darum belohnen bzw. bestrafen Kfz-Versicherungen hier nicht mit Prozenten. Anders sieht es bei der Haftpflicht und der Vollkasko aus.
Wichtig zu wissen: In der Vollkasko ist der Teilkaskoschutz enthalten. Wer als vollkaskoversicherter Fahrer einen Schaden verursacht, der in den Bereich der Teilkasko fällt, wird in seiner SF-Klasse nicht abgestuft. Obwohl Haftpflicht und Vollkasko gleichermaßen SF-Klassen kennen, unterscheiden sich die durchschnittlichen Schadenfreiheitsrabatte.
Keine Sorge beim Wechsel der Kfz-Versicherung: Prozente können übernommen werden. Der Versicherte ist somit nicht über die erreichte SF-Klasse an eine Versicherung und einen Tarif gebunden. Die erreichte SF-Klasse wird beim Wechsel automatisch übertragen , verantwortlich hierfür zeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wie erwähnt bringt die gleiche SF-Klasse aber nicht automatisch den gleichen Rabatt: Wer seine Kfz-Versicherung wechselt, sollte darum ausgehend von seiner SF-Klasse eventuelle Unterschiede bei den Schadenfreiheitsrabatten im Auge behalten.
Die einmal erreichte SF-Klasse besteht nicht unbedingt für immer: Es gibt Fälle, in denen die SF-Klasse auch ohne Unfall wieder verfällt. Das ist möglich, wenn der Versicherungsschutz unterbrochen wird. Wer seinen Vertrag kündigt, sein Auto verschrottet, verkauft oder stilllegt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Je nachdem wie lang die Unterbrechung des Versicherungsschutzes ist, wirkt sie sich unterschiedlich auf die SF-Klasse aus. Innerhalb des ersten Jahres bleibt die SF-Klasse gleich, jedoch wird der Versicherte nicht im nächsten Jahr um eine SF-Klasse aufgestuft. Ab einem Jahr Versicherungspause sinkt die Einstufung pro angefangenem Kalenderjahr um eine SF-Klasse. Nach sieben Jahren ohne Versicherungsschutz verfällt der Schadenfreiheitsrabatt vollständig.
Für Fahranfänger sind die Kfz-Versicherungsbeiträge zumeist sehr hoch.
Fahranfänger beginnen im Allgemeinen mit der SF-Klasse 0. Das bedeutet: Die Kfz-Versicherung gibt keine Prozente, sondern lässt die Neulinge einen Aufschlag zahlen. In der Regel zahlen Fahranfänger 110 Prozent der „normalen“ Prämienhöhe. Das Argument der Versicherer: Ein 18-jähriger Fahranfänger fährt riskanter und unsicherer als ein 50-jähriger Berufspendler.
Dieses höhere Unfallrisiko drückt sich in der Prämienhöhe aus. Trotzdem gibt es auch für Fahranfänger die Möglichkeit, in einer höheren SF-Klasse einzusteigen. Dazu gibt es vier Möglichkeiten:
Viele Versicherungen bieten den sogenannten Rabattschutz als zusätzliche, kostenpflichtige Option in ihren Tarifen an. Der Rabattschutz bietet Versicherten Sicherheit. Seine Wirkungsweise: Wenn ein Unfall geschieht, bleibt der Fahrer in der gleichen SF-Klasse – er wird nicht zurückgestuft, seine Prozente sind trotz Schadensfall gerettet. Ob ein Rabattschutz für den Versicherungsnehmer interessant ist, ist pauschal schwer zu beantworten. Zumeist lohnt sich die Zusatzoption erst ab einer bestimmten SF-Klasse. Die meisten Versicherer bieten Rabattschutz erst ab der SF-Klasse 4 als Option an. Auch Fahranfänger und junge Fahrer sind zumeist ausgeschlossen vom Rabattschutz. Vorsicht ist geboten, wenn der Rabattschutz in Anspruch genommen wurde und der Fahrer den Wechsel der Kfz-Versicherung plant: Prozente können in diesem Fall nicht mitgenommen werden.
Die alte Versicherung übermittelt an den neuen Versicherer die SF-Klasse, die der Autofahrer ohne Rabattschutz haben würde. Die „gerettete“ SF-Klasse verfällt. Es gibt neben dem Rabattschutz auch eine andere Möglichkeit, um die SF-Klasse zu erhalten: Wenn der Versicherte sich entscheidet, den entstandenen Schaden selbst zu tragen, hat der Unfall keine Auswirkung auf die SF-Klasse. Die Übernahme der Kosten kann auch nachträglich geschehen.
Du bist mit deiner Kfz-Versicherung unzufrieden? Hier findest du Musterschreiben und Tipps zur Kfz-Versicherung Kündigung.
Kfz-Versicherung kündigenDeine Kfz-Versicherung hat die Preise erhöht? Hier erfährst du wann das Sonderkündigungsrecht greift und findest unsere Musterkündigung.
SonderkündigungsrechtDu ziehst um und musst dein Kfz um- oder anmelden? Hier erhältst du alle notwendigen Informationen dazu.
Kfz ummelden