Wer im Urlaub mit einem Mietwagen die Umgebung erkunden möchte, sollte auch an einen umfassenden Versicherungsschutz denken. Vor Reiseantritt wird laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Abschluss einer sogenannten Mallorca-Police empfohlen. Diese Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht ist vor allem bei Reisen nach SüdEuropa zu empfehlen, da besonders in diesen Urlaubsländern die Versicherungssummen niedriger sind als in Deutschland. Welcher Tarif eine Mallorca-Police umfasst, erfährst du online mit einem Vergleich auf toptarif.de. Was es hingegen über die Mallorca-Police alles zu wissen gibt, verrät dir folgender Ratgeber.
So liegen beispielsweise die Deckungssummen in der Türkei bei 14.000 Euro bei Sachschänden und 350.000 Euro bei Personenschäden. In Deutschland gilt seit 2013 eine gesetzliche Mindestdeckungssumme. Sie beträgt bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Die meisten Versicherungen decken einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro ab. Mit Abschluss einer Mallorca-Police gilt die in Deutschland vereinbarte Deckungssumme auch für den Leihwagen im Europäischen Ausland.
Verursacht der Fahrer des Mietwagens einen Unfall und liegen die Kosten der Schadensregulierung über der Mindestversicherungssumme im Urlaubsland, muss der Unfallverursacher selbst für den Differenzbetrag aufkommen. Sehr hohe Reparaturkosten oder schwerwiegende Personenschäden können in diesem Fall den Unfallverursacher sogar finanziell ruinieren. Hilfe vor den unabsehbaren finanziellen Folgen eines Unfalls bietet hier die Mallorca-Police. Sie stockt den Versicherungsschutz nach deutschem Standard auf. Nicht in jeder Haftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police enthalten, es wird daher empfohlen, vor Reiseantritt im Versicherungsvertrag zu prüfen, ob der zusätzliche Versicherungsschutz vertraglich vereinbart wurde. Sonst kann ein Unfall mit dem Mietwagen die Urlaubskasse schmälern oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Aus diesem Grund ist die Mallorca-Police laut Versicherungsexperten ein lohnenswertes Extra für den Urlaub mit dem Mietwagen.
Für Urlauber und Pendler, die häufig ein Auto in den EU-Staaten anmieten, empfiehlt es sich, die Mallorcapolice in den Versicherungsschutz zu integrieren, um auch im Ausland den vollen Schutz bei einem Unfall zu erhalten. Bei vielen Versicherungen ist dieses Extra im Vollkaskoschutz bereits standardmäßig enthalten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch ist die Mallorcapolice meistens nicht inklusive, kann jedoch fast immer auf Wunsch eingeschlossen werden. Dies lohnt sich mitunter, denn laut Angaben der EU-Kommission ereignen sich im Jahr mehr als 500.000 Unfälle, an denen Fahrzeuge aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind.
Längst ist der Begriff Mallorca-Police jedoch etwas verwirrend, zumal sich der Geltungsbereich diese Zusatzversicherung keineswegs nur auf die spanische Insel beschränkt. Vielmehr genießt du als Versicherter nicht nur in ganz Spanien, sondern zumeist sogar überall in Europa, den umfangreichen Versicherungsschutz. Die Klausel sollte demnach dann enthalten sein, wenn du dir innerhalb Europäischer Grenzen einen PKW leihst. Denn in Deutschland genießt du über die Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungssummen in Höhe von mindestens 7,5 Mio. Euro für Personenschäden sowie 1,12 Mio. Euro für Sachschäden. Hierbei handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen . In der Regel liegen die Versicherungssummen bei Abschluss von Komfort- und Toptarifen sogar zwischen 50 und 100 Mio. Euro. Dadurch kannst du hierzulande nahezu immer davon ausgehen, dass die Autoversicherung die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls in vollem Umfang übernimmt. Im Europäischen Ausland sieht dies jedoch oft ganz anders aus. Sich hier auf die niedrigen Versicherungssummen zu verlassen, birgt die Gefahr, dass die Höchstgrenzen schnell erreicht sind und du einen großen Teil der Schaden- und Behandlungskosten selbst übernehmen musst. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Unfallbeteiligte dauerhaft pflegebedürftig werden. Ohne Mallorca-Police, kann dir demnach sogar der finanzielle Ruin drohen.
Gesetzliche Mindesteckungssummen | Empfohlene Deckungssummen |
---|---|
7,5 Millionen Euro für Personenschäden | 50 - 100 Millionen Euro für Personenschäden (8 Millionen pro Person) |
1,12 Millionen Euro für Sachschäden | 50 - 100 Millionen Euro für Sachschäden |
50.000 Euro für reine Vermögensschäden | 50 - 100 Millionen Euro für Vermögensschäden |
Folgende Übersicht zeigt, dass die in Deutschland gesetzlich geregelten Mindestdeckungssummen deutlich über denen vieler anderer EU-Länder liegen:
Land | Mindestdeckung Personenschäden | Mindestdeckung Sachschäden |
---|---|---|
Deutschland | 7,5 Mio. Euro | 1,12 Mio. Euro |
Russland | 8.000 Euro / Person | 6.500 Euro / Beteiligter |
Türkei | 421.379 Euro | 16.855 Euro |
Griechenland | 1 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Serbien | 1 Mio. Euro | 200.000 Euro |
Tschechien | 1,35 Mio. Euro | 1,35 Mio. Euro |
Italien | 2,5 Mio. Euro | 500.000 Euro |
Malta | 2,5 Mio. Euro | 500.000 Euro |
Schweiz | 4,1 Mio. Euro | 4,1 Mio. Euro |
Liechtenstein | 5 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Polen | 5 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Rumänien | 5 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Slowakische Republik | 5 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Slowenien | 5 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Bulgarien | 5,1 Mio. Euro | 1 Mio. Euro |
Frankreich | unbegrenzt | 1,12 Mio. Euro |
Großbritannien | unbegrenzt | 1,21 Mio. Euro |
Irland | unbegrenzt | 1,21 Mio. Euro |
Norwegen | unbegrenzt | 1,24 Mio. Euro |
Finnland | unbegrenzt | 3 Mio. Euro |
Belgien | unbegrenzt | 100 Mio. Euro |
Luxemburg | unbegrenzt | unbegrenzt |
Selbst wenn du schon seit vielen Jahren Besitzer eines Führerscheins bist und bislang unfallfrei unterwegs warst, bist du vor Verkehrsunfällen im Ausland nicht gefeit. Schließlich gelten in anderen Europäischen Ländern teilweise ganz unterschiedliche Verkehrsregeln und auch die Fahrbahnbeschaffenheit lässt mancherorts zu wünschen übrig. So kann es eine sehr große Herausforderung darstellen, in relativ kurzer Zeit die Verkehrssituation mit Vorfahrtsregelung und Verkehrsschildern zu überblicken. Mit einer Mallorca-Police gehst du auf Nummer sicher. In Deutschland benötigst du diese Zusatzversicherung zwar nicht, vereinbarst du diese aber dennoch, musst du auf deiner nächsten Urlaubsreise nicht extra daran denken. Sofern der Schaden bereits über die Versicherungssumme der ausländischen Kfz-Versicherung gedeckt ist, wird die Zusatzversicherung nicht in Anspruch genommen. Ist die Mallorca-Police nicht bereits in deiner Kfz-Versicherung enthalten, kannst du diese bequem auf toptarif.de abschließen.
Die Mallorca-Police lässt sich zu deiner regulären Kfz-Haftpflicht als zusätzlicher Vertragsbestandteil abschließen. In manchen Tarifen ist dieser Baustein standardmäßig enthalten, in anderen wiederum - vor allem in Basis-Tarifen - muss dieser sowie Teilkasko und Vollkasko ausdrücklich hinzu gewählt werden. Im Zweifel lässt sich dieser Versicherungsschutz deinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Auf diese Weise vermeidest du auch eine Doppelversicherung. Sollte die Mallorca-Police nicht bereits Bestandteil deiner Kfz-Haftpflicht sein, stehen dir unterschiedliche Optionen offen. Weil sie nahezu von jedem Versicherer als Ergänzung angeboten wird, kannst du dich mit deinem Versicherer auf einen Einschluss verständigen. Oftmals beläuft sich der Zusatzbeitrag auf acht bis fünfzehn Euro pro Jahr. Es sind aber auch größere Preissprünge möglich. Den exakten Preis jeden einzelnen Versicherers ermittelst du am besten anhand eines kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleichs auf toptarif.de. Alternativ ist der Abschluss der Mallorca-Police selbstverständlich auch bei einem anderen Anbieter möglich. Unter Umständen ist dieser Versicherungsschutz sogar über deine Kreditkarte gegeben.
Lass dir unbedingt vor Reiseantritt eine Grüne Versicherungskarte von deinem Versicherungsfachmann aushändigen und nimm diese stets mit. Mit dieser Karte bist du innerhalb der EU und den darüber hinaus genannten Ländern abgesichert. Bei einem Unfall kann sie eine große Hilfe darstellen, zumal sie deine Versicherungsnummer sowie die Anschriften des ausländischen Unternehmens enthält, welches Regulierungshilfe leistet. Führe idealerweise auch einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach mit. Weil dieser innerhalb Europas harmonisiert ist, ist er etwa in allen Sprachen gleich. Kontaktiere im Schadenfall auch im Ausland grundsätzlich die Polizei und notiere die Daten des Unfallgegners, z.B. Name, Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherer. Fülle den Europäischen Unfallbericht aus und händige dem Unfallgegner auf Wunsch eine Kopie deiner Grünen Versicherungskarte aus. Deine Haftpflichtansprüche kannst du entweder beim Unfallversicherer bzw. dessen Haftpflichtversicherung oder aber über den Regulierungsbeauftragten in Deutschland geltend machen. Über den Zentralruf der Autoversicherer erfährst du, wer genau für dich verantwortlich ist. Halte hierzu Schadendaten sowie Kennzeichen des Unfallgegners bereit.
Mallorca ist seit jeher ein beliebtes Urlaubsdomizil der Deutschen. Weil die Insel zahlreiche interessante Städte, Strände und Sehenswürdigkeiten bereithält, bietet sich eine Entdeckungsreise per Mietwagen an. Schließlich erweisen sich die öffentlichen Verkehrsmittel nicht immer als zuverlässig und decken zudem nicht jede Ecke der Insel ab. Leider war Mallorca jedoch lange Zeit eines dieser Reiseziele, die gegenüber Deutschland für die Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich geringere Versicherungssummen vorsah. Weil demzufolge viele Versicherer den Abschluss einer Zusatzversicherung zur Vermeidung von Deckungslücken empfahlen, setzte sich in diesem Zusammenhang die Bezeichnung "Mallorca-Police" durch. Da diese Abkürzung besonders eingängig ist, verzichteten die Versicherer in ihren Versicherungsbedingungen nach und nach auf Bezeichnungen wie etwa "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge".
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