Die Deckungssumme gibt den Betrag an, bis zu dessen Grenze ein Versicherungsnehmer über seine Haftpflicht-Police abgesichert ist. Entstehen Schäden über die Deckungssummen der Unfallbeteiligten hinaus, so muss dieser Betrag von den Versicherungsnehmern, abhängig von deren Unfallschuld, selbst getragen werden. Die Bezeichnung als Deckungssumme-Versicherungssumme rührt daher, dass bei Schadensversicherungen eigentlich nur von einer Deckungssumme gesprochen wird, viele Versicherungsnehmer jedoch den Begriff der Versicherungssumme gebrauchen und die Doppelbezeichnung dabei helfen soll, Missverständnisse zu vermeiden.
Seit der Ausfertigung des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) am 5. April 1965 muss jeder Fahrzeugbesitzer eine Haftpflichtversicherung für seinen Wagen nachweisen können. Die Kfz-Haftpflicht stellt den Versicherungsnehmer dabei als Unfallverursacher bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Dabei werden zum einen berechtigte Ansprüche von Geschädigten befriedigt und zum anderen unberechtigte Ansprüche von Dritten abgewehrt.
Um Unterversicherungen möglichst zu vermeiden, hat der Staat gesetzliche Deckungssummen (Versicherungssummen) für Kfz-Haftpflichtversicherungen festgelegt. Die Minimaldeckung für Personenschäden liegt danach bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei einer Million Euro und für anderweitige Vermögensschäden beträgt die gesetzliche Deckungssumme 50.000 Euro.
Auch wenn sich solche Deckungssummen sehr hoch anhören, unterschätzen viele Versicherungsnehmer die Kosten, die im Falle eines Unfalls mit Personenbeteiligung und mehreren Fahrzeugen entstehen und schnell Millionenhöhe erreichen können. Autohalter sollten bei der Wahl der richtigen Kfz-Haftpflicht eine hohe Deckungssumme von 100 Millionen Euro und je 8 Millionen Euro pro Person im Falle von Personenschäden wählen, um sich bestmöglich für den schlimmsten Fall abzusichern. Bei schweren Unfällen entstehen schnell Schadenssummen in Millionenhöhe. Übersteigen die Schäden die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht, haftet der Versicherungsnehmer für den Rest. Experten empfehlen daher eine erhöhte Deckungssumme, um sich bestmöglich gegen etwaige Forderungen Dritter abzusichern.
Wird von Deckungssumme oder Versicherungssumme gesprochen, wird hiermit normalerweise die maximale Haftpflichtdeckung in Verbindung gebracht. Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer jedoch auch für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung eine bestimmte Versicherungssumme vereinbaren, bis zu deren Höhe der Versicherer Schäden reguliert. Die Höhe der Deckungssumme für eine Kaskoversicherung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann daher zum Beispiel auch in Anlehnung an die jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
Im Jahr 2010 wurden auf deutschen Straßen 62.620 Menschen schwer verletzt, 308.550 trugen leichtere Verletzungen davon und 3.648 verloren ihr Leben. Insgesamt ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt 92.107 schwerwiegende Unfälle mit Sachschäden. Hierbei entstehen für den Unfallverursacher zumeist sehr hohe Kosten.
Besonders bei mehreren beteiligten Autos und vor allem bei verletzten Personen können neben den erstmaligen Kosten auch Opferrenten fällig werden. Reicht die Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme nicht für die Schadensbegleichung aus, so haftet der Versicherungsnehmer beziehungsweise Unfallverursacher für den Rest. Beläuft sich der Differenzbetrag schlimmstenfalls auf vier-, fünf- oder gar sechsstellige Summen, so bedeutet das für den Unfallverursacher in der Regel den wirtschaftlichen Ruin. Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer bei der Wahl des richtigen Angebots neben dem Preis auch die Leistungsstärke fokussieren und auf eine erhöhte Deckungssumme achten.
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