Um dein neues Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden, benötigst du einen vorläufigen Nachweis über eine gültige Kfz-Versicherung. Bis zum Jahr 2008 wurde dafür die sogenannte Deckungskarte ausgestellt. Inzwischen ist die Deckungskarte jedoch durch die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB) abgelöst worden. Welche Vorteile das für dich bietet und worauf du beim Beantragen deiner eVB achten müssen, erfährst du im TopTarif-Ratgeber.
Wer mit einem Auto am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen möchte, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen. An- oder ummelden kannst du dein Fahrzeug also nur, wenn du über einen gültigen Versicherungsnachweis verfügst.
Früher wurde dafür die sogenannte Deckungskarte ausgestellt. Doch das papierbasierte Verfahren ist unpraktisch – erhalten hast du die Deckungskarte in der Regel erst nach mehreren Tagen. Auch auf der Zulassungsstelle hat das alte Verfahren viel Zeit gekostet. Wer sein Fahrzeug anmelden wollte, musste in der Regel mit langen Wartezeiten rechnen. Heute nutzt du stattdessen einfach die elektronische Versicherungsbestätigung, um dein Auto online anzumelden.
Die Kfz-Haftpflicht online buchen und direkt im Anschluss die eVB per Mail erhalten – seit dem Jahr 2008 ist das kein Problem mehr. Mit der eVB kannst du dein Fahrzeug bei vielen Zulassungsbehörden inzwischen sogar online an- oder ummelden. So vermeidest du unnötige Wartezeiten. Alle Daten, die die Zulassungsstelle benötigt, um die Gültigkeit deiner Kfz-Haftpflicht zu überprüfen, werden heute in einem vollautomatischen Vorgang zwischen den Behörden und deiner Versicherung ausgetauscht. Grundsätzlich eingeführt, um den bürokratischen Mehraufwand zu reduzieren, bietet die elektronische Versicherungsbestätigung damit vor allem einen Vorteil: Du als Versicherungsnehmer sparst Zeit.
Im Gegensatz zur alten Deckungskarte, die aus einem mehrteiligen Papierformular bestand, ist die eVB-Nummer so einfach wie möglich gestaltet. Grundsätzlich besteht die neue Versicherungsbestätigung für deine Haftpflicht lediglich aus sieben Zeichen. Zusammengesetzt ist diese siebenstellige Nummer sowohl aus Ziffern als auch aus Buchstaben – um Verwechslungen mit den Ziffern 1 und 0 zu vermeiden, sind die Buchstaben I und O jedoch nicht in der eVB enthalten. Generiert wird deine persönliche eVB-Nummer automatisch.
Grundsätzlich ist jeder Fahrzeughalter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Eine Deckungskarte bzw. die neue eVB-Nummer brauchst du also immer dann, wenn du ein neues Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden oder ein altes Auto ummelden willst. Darüber hinaus musst du den Versicherungsnachweis noch in einer ganzen Reihe von Sonderfällen vorweisen.
Die eVB bzw. die Deckungskarte zum Nachweis deiner Kfz-Haftpflicht erhältst du von deinem jeweiligen Versicherungsunternehmen. In der Regel geht das sehr schnell: Nachdem du sich für eine günstige Haftpflichtversicherung entschieden hast, kannst du die eVB in einem Onlineverfahren beantragen. Die Versicherungsbestätigung bekommst du dann entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. Grundsätzlich benötigst du dafür lediglich die folgenden Daten:
Nachdem du die Deckungskarte erhalten hast, kannst du dein Fahrzeug noch am selben Tag bei der Zulassungsbehörde anmelden. Auch dafür stehen dir heute im Normalfall praktische Onlineverfahren zur Verfügung.
Die Deckungskarte bzw. evb-Nummer benötigst du in folgenden Fällen:
Für die Deckungskarte selbst musst du keine zusätzlichen Kosten einplanen. Da das Verfahren heute vollständig elektronisch geregelt ist, fallen dafür kaum Verwaltungsgebühren an. Deine persönliche eVB erhältst du also kostenlos. Selbst wenn du deine Versicherungsbestätigung nicht nutzt, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, entfallen keine Zusatzkosten für dich – der Nachweis verliert seine Gültigkeit automatisch nach Ablauf einer festgesetzten Frist.
Bis zur Einführung der eVB im Jahr 2008 gab es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Deckungskarten, die jeweils verschiedene Funktionen erfüllt haben. Unter anderem gehörten dazu die Doppelkarte, die grüne Karte oder die Internationale Karte. Um den Nachweis über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu vereinfachen, ist ein Großteil der ehemaligen Deckungskarten inzwischen in der eVB enthalten. Der Tabelle kannst du entnehmen, welche Versicherungsbestätigung du heute benötigst.
Name | Nachweis für | Abgelöst durch |
---|---|---|
Deckungskarte/ Doppelkarte/ Versicherungsbestätigungskarte | Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Kfz | eVB |
eVB | Elektronischer Nachweis über eine Kfz-Haftpflicht | / |
Internationale Versicherungskarte/ Grüne Karte | Versicherungsbestätigung für die Haftpflicht im EU-Ausland | Gültiges Autokennzeichen |
Als Versicherungsnehmer erhältst du mit der eVB-Nummer einen vorläufigen Schutz im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht. Wie hoch der Deckungsumfang ausfällt, hängt von den Richtlinien deiner Versicherung ab und unterscheidet sich im Einzelfall. Grundsätzlich gilt: Die eVB ist nur ein vorläufiger Nachweis über deine Kfz-Haftpflicht und sollte nach der Zulassung schnellstmöglich durch eine abgeschlossene Versicherungspolice ersetzt werden.
Den Nachweis über deine Kfz-Haftpflicht erhältst du von deinem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Nachdem du dich für einen günstigen Tarif entschieden hast, füllst du die notwendigen Formulare einfach online aus. Im Anschluss an das Onlineverfahren wird dir die eVB-Nummer bequem per E-Mail zugeschickt. Im Gegensatz zur alten Deckungskarte musst du nicht mehr wochen- oder tagelang auf deine Versicherungsbestätigung warten. Stattdessen nutzt du noch am selben Tag das praktische Online-Zulassungsverfahren, um dein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden.
Die Deckungskarte bzw. die eVB-Nummer benötigst du für die Anmeldung deines Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt. Einen vollen Versicherungsschutz genießt du damit jedoch noch nicht – stattdessen ist die eVB lediglich ein vorläufiger Nachweis über deine Kfz-Haftpflicht. Nach der Zulassung des Kfz musst du noch den Versicherungsvertrag abschließen, um den vollen Schutz in Anspruch nehmen zu können. Wie lange du mit der Deckungskarte fahren kannst, ist dabei abhängig von deinem jeweiligen Tarif. In der Regel wirst du von deinem Versicherungsunternehmen jedoch rechtzeitig daran erinnert, die Kfz-Versicherung abzuschließen.
Nach der Ausgabe der eVB muss das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden – ansonsten verfällt die Deckungskarte. Zum Glück sind die Fristen übersichtlich gestaltet und bieten dir einen großen zeitlichen Spielraum. Deutschlandweit gelten für die Zulassung eines Kfz die folgenden Fristen:
Wird die Frist für die Zulassung Ihres Kfz überschritten, verliert die eVB-Nummer automatisch die Gültigkeit. Zusatzkosten werden dafür in der Regel nicht berechnet.
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