Den Festnetz- oder Handytarif regelmäßig zu wechseln, ist durchaus sinnvoll – denn durch die große Anzahl an Anbietern kommen immer wieder neue Angebote auf den Markt, die günstiger sind oder bessere Leistungen zum selben Preis bieten. Durch einen Wechsel kannst du also immer den besten Tarif nutzen. Damit sich deine Rufnummer nicht andauernd ändert, gibt es eine praktische Lösung: die Rufnummernmitnahme. Dass du deine Rufnummer mitnehmen kannst, ist gesetzlich festgelegt – allerdings nur, wenn du wirklich einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließt. Wenn du nur zu einem anderen Tarif wechselst und deinen Telefonanbieter beibehältst, dann funktioniert die Rufnummernmitnahme unter Umständen nicht.
In Paragraph 46 des Telekommunikationsgesetzes ist festgelegt, dass bei einem Wechsel des Telefonanbieters die Rufnummernmitnahme ermöglicht werden muss. Diese Regelung soll den Wettbewerb fördern und verhindern, dass Kunden aus Angst vor dem Verlust ihrer Telefonnummer vom Anbieterwechsel absehen. Das Verfahren der Rufnummernmitnahme wird als „Portierung" bezeichnet und ist abhängig von Anbieter und Netz mit Gebühren behaftet. Technisch betrachtet wird dabei die Rufnummer vom Anschluss abgekoppelt und auf den Telefonanschluss des neuen Anbieters übertragen. Zu beachten ist, dass ein Wechsel des Anbieters nur vorliegt, wenn der Vertrag mit einem Anbieter beendet wird und ein Vertragsverhältnis mit einem neuen Anbieter abgeschlossen wird. Wird nur der Vertrag und nicht der Anbieter gewechselt, liegt die Möglichkeit, die Rufnummer mitzunehmen, im Ermessen des Anbieters.
Im Festnetz können Rufnummern seit 1998 portiert werden, man spricht hierbei von Local Number Portability. Vor allem für Geschäftskunden, die ihre Telefonnummer auf Werbemitteln etc. bewerben, ist dies von Vorteil.
Auch im Mobilfunk kannst du deine bestehende Rufnummer mitnehmen. Die Mobile Number Portability wurde jedoch erst 2002 eingeführt. Der einzige Nachteil daran ist, dass es seitdem nicht mehr möglich ist, anhand der Vorwahl zu erkennen, in welchem Mobilnetz der Teilnehmer telefoniert. Da demzufolge auch nicht abschätzbar ist, mit welchen Kosten das Mobilfunkgespräch zu Buche schlägt, ist bei jedem Anbieter über eine Auskunftsnummer erfragbar, bei welchem Betreiber eine Mobilnummer gemeldet ist.
Ob Handy oder Festnetz – eine Portierung musst du in jedem Fall bei deinem neuen Anbieter beantragen. Dein neuer und dein alter Anbieter stimmen die Portierung dann miteinander ab. Damit die Portierung einwandfrei funktioniert, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So solltest du darauf achten, die Rufnummernmitnahme rechtzeitig zu beantragen und sicherstellen, dass deine Daten bei dem neuem und dem alten Anbieter identisch sind. Schon eine abweichende Schreibweise der Adresse kann unter Umständen zu Problemen bei der Portierung führen.
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