Wenn du einen neuen Telefon-, Internet- oder Mobilfunkvertrag gebucht hast, dann wird bei Vertragsbeginn für die Einrichtung der Dienstleistung in der Regel eine Einrichtungsgebühr fällig. Die Höhe der Einrichtungsgebühr ist vertraglich vereinbart und wird zumeist mit der ersten Rechnung beglichen. Bist du auf der Suche nach einem neuen Tarif, dann solltest du die Einrichtungsgebühr stets in die Entscheidung für oder gegen einen Tarif miteinfließen lassen – denn auch diese Kosten wirken sich auf den Durchschnittspreis aus. Der Durchschnittspreis hilft dir dabei, die angebotenen Tarife effektiv miteinander zu vergleichen, um so den besten Tarif für dich zu finden.
Die Einrichtung eines neuen Telefon- oder Internetanschlusses ist für den Netzdienstleister mit einem gewissen Aufwand verbunden. Schließlich muss dieser einen Techniker, der die Einrichtung vor Ort übernimmt, vergüten. Weiterhin fallen administrative Kosten an, da der neue Anschluss im System des Netzdienstleisters eingetragen und eingerichtet werden muss. Der Netzbetreiber stellt dem Kunden die Einrichtung in Form einer einmaligen Gebühr in Rechnung, um Kosten und Aufwand zu decken. In einigen Fällen wird das Hinzuziehen eines Technikers oder technischen Mitarbeiters sogar als separate Technikergebühr aufgeführt. Hier sollten Verbraucher genau hinschauen: In solchen Verträgen werden in der Regel eine Einrichtungsgebühr sowie eine Technikergebühr aufgeführt. Manche Anbieter bezeichnen die einmalige Einrichtungsgebühr als Anschluss- oder Bereitstellungsgebühr.
Insbesondere für Laien gestaltet es sich mitunter schwierig, den richtigen Telefon- oder Internetvertrag auszuwählen. So sind Interessierte mit einer Flut an Angeboten mit zahlreichen Kosten-Details wie beispielsweise der Grundgebühr konfrontiert. Ein Tarif kann viele weitere Zusatzkosten und Gebühren enthalten. Hier solltest du dir einen guten Überblick verschaffen und gründlich vergleichen. Nicht verwechselt werden darf die Einrichtungsgebühr beispielsweise mit der Grundgebühr. Diese fällt jeden Monat als verbrauchsunabhängiger Festpreis an – die Einrichtungsgebühr jedoch nur einmalig.
Die Einrichtung deines Telefon- oder Internetanschlusses erfolgt einmalig. Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt, ist dein Zugang freigeschaltet und du kannst telefonieren und/oder surfen. Dementsprechend musst du die Einrichtungsgebühr auch nur einmal begleichen. Es fallen in der Regel keine weiteren Einrichtungskosten für die restlichen Monate an. Das kann sich jedoch ändern, wenn du umziehst und deinen DSL-Vertrag mitnimmst. In vielen Fällen verlangt der Netzbetreiber dann eine weitere Einrichtungsgebühr für den Neuanschluss am neuen Standort. Wie hoch die Einrichtungsgebühr ausfällt, lässt sich in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs nachlesen. So werden von manchen Anbietern 39,99 Euro verlangt, bei anderen beläuft sich die Einrichtungsgebühr auf 69,95 Euro. Für weitere Informationen können ein Anruf bei der Service-Hotline des Anbieters oder ein Besuch der Webseite hilfreich sein.
Sparen kannst du bei der Einrichtungsgebühr auf zwei Wegen. Zum einen ist die Einrichtungsgebühr nicht bei allen Tarifen gleich hoch. Das bedeutet, dass du stets die Bereitstellungskosten aller infrage kommenden Verträge vergleichen solltest. So lassen sich oftmals einige Euros sparen. Zum anderen bieten viele Netzbetreiber Tarife zu zeitlich begrenzten Sonderkonditionen. Wer dann zum Beispiel bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraums den Tarif bucht, muss häufig gar keine Einrichtungskosten zahlen.
Viele Anbieter werben mit einem niedrigen Flatrate-Preis oder einer geringen Grundgebühr. Dieser Tarif kann jedoch durch eine hohe Einrichtungsgebühr trotzdem teurer sein als andere Angebote, die auf den ersten Blick teurer aussahen. Deshalb lohnt es sich, alle aufgeführten Kostenpunkte zusammenzurechnen und auf die gesamte Vertragslaufzeit umzulegen. Dazu gehören beispielsweise Lieferkosten für den gemieteten Router, eine vorgesehene Steigerung der Grundgebühr ab dem 13. Laufzeitmonat oder eben sehr hohe Bereitstellungsgebühren. So erhält der Verbraucher Monatspreise, die sich aussagekräftig miteinander vergleichen lassen, und kann den Tarif wählen, der wirklich am günstigsten ist.
Nicht nur bei Telefon- oder Internetverträgen, sondern auch für Smartphone-Tarife wird meist eine Einrichtungsgebühr fällig. In der Regel variiert die Höhe zwischen 19,99 und 29,99 Euro. Ob es ein Weihnachtsspecial oder ein runder Geburtstag des Anbieters ist – Mobilfunkkunden finden fast immer einen Handy-Tarif, bei dem die Einrichtungsgebühr entfällt. Clevere Verbraucher nehmen deshalb das Angebot an Handy- und Smartphone-Verträgen samt Zusatzkosten genau unter die Lupe.
DSL-Internet- und Telefontarife lassen sich nicht nur einzeln, sondern auch gemeinsam über einen Vertrag buchen. Solche Tarife werden in der Regel als Doppel-Flatrate, Kombi- oder Komplettpakete bezeichnet. Genau wie bei Einzelverträgen können bei kombinierten Tarifen Einrichtungsgebühren für den Telefonanschluss anfallen – sie sind jedoch nicht zwangsläufig Bestandteil des Vertrags. Der Vorteil bei Komplettpaketen: Du beziehst Internet, Telefon und häufig auch TV von einem Anbieter und musst daher lediglich einmal die Einrichtungsgebühr bezahlen.
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