Die Gründe für die Kündigung eines DSL-Vertrages sind vielfältig: Der DSL-Anschluss hat zu viele Störungen, die versprochene Leistung wird nicht erbracht oder ein Umzug steht bevor und du willst den alten DSL-Vertrag loswerden. Nicht in allen Fällen muss die vertraglich festgelegte Mindestvertragslaufzeit abgewartet werden. Hier greift dann ein Sonderkündigungsrecht. Um dein DSL zu kündigen, muss in der Regel eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen ist, und ein Kündigungsschreiben aufgesetzt werden.
Hier findest du die Kündigungsvorlage für deinen DSL-Vertrag. Mit unserem Partner Aboalarm kannst du diesen direkt online ausfüllen und gegen ein Entgelt von maximal 4,99 Euro online verschicken. Gib einfach den Namen deines Internetanbieters ein und wähle die passende Vorlage aus.
Läuft deine DSL-Vertragslaufzeit ab und du möchtest einen neuen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter, übernimmt dieser in vielen Fällen die Kündigung deines alten DSL-Anschlusses. Dabei kannst du meist auch deine Rufnummer beibehalten. Solltest du deinen Vertrag jedoch komplett kündigen wollen, weil beispielsweise zwei Haushalte zusammengelegt werden, musst du in der Regel ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen. Dieses schickst du per Post an deinen Provider. Zuvor solltest du dich über die Kündigungsfrist deines Anbieters informieren, damit die Kündigung rechtzeitig bei deinem Provider ankommt. Einige Anbieter bieten zudem die Möglichkeit, online über ein Kontaktformular oder per Mail zu kündigen. Wer jedoch sichergehen will, verschickt seine Kündigung am besten mit einem Einschreiben. Experten empfehlen sogar, jeden DSL-Vertrag bereits vorsorglich vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. So kannst du zum einen den Kündigungstermin nicht verpassen und zum anderen regelmäßig einen DSL-Vergleich durchführen und immer von aktuellen Angeboten anderer DSL-Anbieter profitieren.
Den Vertrag immer schriftlich kündigen und eine Bestätigung verlangen, damit du in Zweifelsfällen einen Nachweis hast.
Willst du richtig kündigen, musst du einige Punkte bei deiner Kündigung beachten. Die persönlichen Vertragsdaten sollten unbedingt in deinem Schreiben auftauchen. Denke auch daran, deine Einzugsermächtigung zu kündigen, falls du bei Vertragsabschluss eine erteilt hast. Auftauchen sollten in deinem Schreiben:
Ein Muster für die fristgerechte Kündigung kannst du auch dir hier runterladen. Mit dem ausgefüllten Formular kannst du dann deinen DSL-Vertrag kündigen. Willst du hingegen ein Sonderkündigungsschreiben verfassen, sollte auch eine Fristsetzung im Schreiben erfolgen. Wer nämlich beispielsweise sein Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistungen in Anspruch nehmen will, muss dem DSL-Anbieter eine Frist von etwa zwei bis drei Wochen einräumen, um den Fehler zu beheben. Erst dann kannst du dein DSL vorzeitig kündigen. Näheres zum Sonderkündigungsrecht kannst du weiter unten nachlesen.
DSL-Anbieter | Kündigungsadresse | Servicenummer, Fax |
---|---|---|
Deutsche Telekom | Telekom Deutschland GmbH Kundenservice 53171 Bonn |
Tel.: 0800 33 01000 |
Vodafone (Kabel Deutschland) | Vodafone GmbH Kundenbetreuung 40875 Ratingen |
Tel.: 0800 505 45 07 Fax: 021 02 98 65 75 |
Telefónica O2 | Für deinen Handyvertrag und die DSL-Tarife Komplett, Internet, Telefon 4/8/16 MBit/s, O2 DSL XS, O2 DSL S, O2 DSL M, O2 DSL L: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Kundenbetreuung 90345 Nürnberg Für die DSL-Tarife All-in, S, M, L, Fun, Light, Comfort, Complete: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Überseering 33 22297 Hamburg |
Tel.: 55222 (vom O2-Handy), 01804-055222, 089 78 79 79 40 0 (vom Festnetz) Fax: Für deinen Handyvertrag und die DSL-Tarife Komplett, Internet, Telefon 4/8/16 MBit/s, O2 DSL XS, O2 DSL S, O2 DSL M, O2 DSL L: 01805 - 57 17 66 Für die DSL-Tarife All-in, S, M, L, Fun, Light, Comfort, Complete: 01805 - 88 00 88 |
1&1 | 1&1 Telecom GmbH "Kündigung" Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur |
Tel.: 0721 960 9600 |
Vodafone (Unitymedia) | in NRW an:Vodafone NRW GmbH Postfach 101330 44713 Bochum in Hessen an: Vodafone Hessen GmbH & Co. KG Postfach 102549 44725 Bochum in Baden-Württemberg an: Vodafone BW GmbH Postfach 90 01 31 75090 Pforzheim |
Zum Ortstarif erreichbar: 0221 / 466 191 00 Kostenlos aus dem Vodafone (Unitymedia)-Netz: 0800 / 700 11 77 Kostenlos aus dem Vodafone (Unitymedia) Mobilfunknetz: 0176 / 888 663 10 Fax für NRW: 0221 / 466 191 09 Fax für Hessen: 0221 / 466 191 09 Fax für Baden-Württemberg: 0221 / 466 191 09 |
PŸUR | Tele Columbus AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin |
Tel.: 030 25 777 777 Fax: 030 25 777 300 |
EWE | EweTel GmbH Kundenservice Cloppenburger Str. 310 26133 Oldenburg |
0800 3932000 info@ewe.de |
Je nachdem bei welchem DSL-Anbieter du aktuell einen DSL-Vertrag hast, unterscheiden sich Mindestvertragslaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist. Kündigst du deinen DSL-Vertrag nicht vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit, verlängert sich dein Vertrag meist automatisch. Wie du der folgenden Tabelle entnehmen kannst, ist die gängigste Verlängerung 12 Monate. Die Frist, bis zu der die Kündigung (vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) beim Anbieter eingereicht werden muss, ist jedoch sehr unterschiedlich. Darüber hinaus sind die Regelungen bei einem DSL-Anschluss und einem Kabel-Internet-Anschluss unter Umständen verschieden.
Anbieter | Mindestvertragslaufzeit | Automatische Verlängerung | Kündigungsfrist |
---|---|---|---|
Deutsche Telekom | 12 Monate bzw. 24 Monate | 12 Monate | 1 Monat |
Vodafone (Kabel Deutschland) | 24 Monate | 12 Monate | 1 Monat |
Telefónica O2 | 24 Monate alternativ: 1 Monat |
12 Monate alternativ: 1 Monat |
3 Monate alternativ: 4 Wochen |
1&1 | 24 Monate alternativ: 1 Monat |
12 Monate alternativ: 1 Monat |
3 Monate |
Vodafone (Unitymedia) | 12 Monate (TV) 24 Monate (2 + 3play) |
12 Monate | 1-2 Monate (TV) 2 Monate (2 + 3play) |
PŸUR | 12 Monate (TV) 24 Monate (2 + 3play) |
12 Monate | 6 Wochen |
EWE | 24 Monate | 12 Monate | 1 Monat |
Tele2 | 24 Monate | 12 Monate | 2 Monate |
Übrigens: Alice und Freenet wurden bereits vor Jahren von anderen Unternehmen aufgekauft und sind daher nicht in der Liste aufgeführt. So wurde Alice 2010 von Telefónica O2 übernommen und 2011 in deren Netz integriert. Der Name „Alice“ wurde jedoch noch bis 2012 weitergeführt. Der DSL-Bereich von Freenet ist seit 2009 bei 1&1. Die Kündigung eventuell noch bestehender Verträge erfolgt jeweils bei dem neuen Unternehmen.
In der Regel ist eine fristlose Kündigung vom DSL-Vertrag nicht möglich. Dir steht jedoch unter besonderen Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu, um vorzeitig dein DSL zu kündigen. In vielen Fällen muss auch hierbei eine gesetzliche Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten zum Monatsende eingehalten werden.
Nicht immer bist du als Kunde rundum zufrieden mit deinem DSL-Vertag und möchtest diesen dann so schnell wie möglich kündigen. Gut, dass der Gesetzgeber in einigen Fällen dem Kunden das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zuschreibt. Ähnlich wie bei einer Reklamation muss der DSL-Anbieter in einigen Fällen den vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag gewähren. Hier drunter fallen:
Für dein Kündigungsschreiben im Falle einer Sonderkündigung sind Muster online zu finden. Im Unterschied zu einem klassischen Kündigungsschreiben wird hier meist auch der Grund angegeben, warum man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Sollte bei dir ein Umzug anstehen, ist es ratsam, deinen DSL-Anbieter frühzeitig zu informieren. Dann funktioniert der Übergang reibungslos und du musst auch an deinem neuen Wohnort nicht auf das Internet verzichten.
Mit einem Umzug geht häufig der Wunsch einher, sein DSL zu kündigen. Doch nicht immer kann der Vertrag aufgelöst werden. Kann dein DSL-Paket auch an deinem neuen Wohnort problemlos vom Anbieter geschaltet werden, läuft der DSL-Vertrag üblicherweise zu den gleichen Konditionen weiter. 2010 beschloss der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein DSL-Vertrag beim Umzug nicht vorzeitig gekündigt werden darf. Wenn dein Provider jedoch an deinem neuen Wohnort keine DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellt, greift seit Mai 2012 das DSL-Sonderkündigungsrecht auch für Umzüge. Der DSL-Vertrag kann ohne Sonderzahlungen mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung kann bereits vor dem Umzugstermin erfolgen. Ist der Anbieter zwar in der Lage, den DSL-Anschluss an dem neuen Erfüllungsort bereitzustellen, aber es wird nicht die gleiche Leistung wie bisher erbracht, ist auch hier eine Sonderkündigung in den meisten Fällen möglich. Darüber hinaus kann unter Umständen auch der Nachmieter deinen DSL-Vertrag übernehmen.
In einigen Fällen gewähren die DSL-Anbieter aus Kulanzgründen die Möglichkeit, früher aus dem DSL-Vertrag zu kommen, als es die Vertragslaufzeit vorgibt.
Welche außerordentlichen Kündigungsgründe dein DSL-Anbieter akzeptiert, kannst du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen. Bestehen dennoch Unklarheiten, solltest du direkt Kontakt mit deinem DSL-Provider aufnehmen. Häufig kann so eine Lösung gefunden werden, die beiden Parteien gerecht wird. In einigen Fällen kannst du dich auch gegen eine Gebühr von der Vertragslaufzeit freikaufen und so früher aus deinem Vertrag kommen.
Du hast einen noch recht frischen DSL-Vertrag, möchtest ihn aber doch nicht nutzen? Dann gibt es eine weitere Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen , ohne dass du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen musst. Wichtig sind hierbei zwei Fragen: Ab wann gilt der DSL-Vertrag überhaupt und wann ist der Beginn der Widerrufsfrist des DSL-Vertrages? Grundsätzlich hast du nämlich wie bei allen anderen Verträgen auch bei deinem DSL-Vertrag ein Rücktrittsrecht. Da DSL-Verträge meist über das Internet oder Telefon abgeschlossen werden, fallen diese Verträge unter das Fernabsatzrecht und somit auch unter den § 312d BGB – Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Als Kunde hast du dadurch die Möglichkeit, deine ursprünglich gegebene Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen. Ein Grund für den Widerruf, also die Stornierung, muss nicht angeben werden. Sollte ein DSL-Anbieter einen DSL-Anschluss schalten, obwohl du ihn selbst nicht in Auftrag gegeben hast, hast du auch hier die Möglichkeit, den damit verbundenen DSL-Vertrag zu widerrufen . Durch eine Gesetzesänderung von 2009 kann das Widerrufsrecht für Dienstleistungen – also auch für den DSL-Anschluss – nur vorzeitig erlöschen, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden als vollständig erfüllt gilt. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Belehrung des Kunden. Als vollständig erfüllt gilt ein Vertrag, wenn der Kunde restlos bezahlt hat und alle Leistungen vom Anbieter erbracht wurden.
Du bist mit deinem Internetanschluss unzufrieden? Hier findest du Musterschreiben und Tipps zur Internetanbieter-Kündigung.
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