Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, die der Versicherte und Insassen erleiden. Es handelt sich um eine relativ günstige Zusatzversicherung, deren Nutzen aber in der Fachpresse umstritten ist. Wann ist eine Insassenunfallversicherung sinnvoll – und wann nicht?
Etwa vier Millionen deutsche Autofahrer haben eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt. Die Insassenunfallversicherung zahlt bei bleibenden Personenschäden der Insassen nach einem Unfall. Aus diesem Grund ist sie auch bekannt als Kfz-Unfallversicherung . Im Unterschied zu anderen Versicherungen spielt es bei der Insassenunfallversicherung keine Rolle, wer den Unfall verursacht hat. Sie schützt so den Versicherten vor den Folgen von Personenschäden, die durch Unfälle entstanden sind.
Die Insassenunfallversicherung schließt Lücken, die in bestimmten Fällen von anderen Versicherungen nicht notwendig abgedeckt sind. Jedoch können andere Versicherungen die Funktion der Insassenunfallversicherung übernehmen. In manchen Fällen liegt des Weiteren eine mehrfache Absicherung des Fahrers vor, sodass die Insassenunfallversicherung überflüssig ist. Darum ist der Nutzen der Insassenunfallversicherung unter Versicherungsexperten umstritten.
Mit einer Insassenunfallversicherung sind alle Unfälle versichert, die mit der Nutzung eines Autos verbunden sind. Das umfasst somit nicht nur Personenschäden, die durch das Führen eines Fahrzeugs entstehen, sondern auch Schäden, die beim Reinigen, Beladen oder Ein- und Aussteigen eintreten können. Versichert sind der Fahrzeuglenker und alle Mitfahrer. Werden Insassen getötet oder verletzt, zahlt die Insassenunfallversicherung Leistungen bis zur zuvor vereinbarten Deckungssumme. Die Kosten für eine Insassenunfallversicherung betragen etwa 50 bis 120 Euro pro Jahr.
Bei vielen Versicherungen haben Verbraucher die Wahl zwischen zwei Varianten der Insassenunfallversicherung: dem Platz- und dem Pauschalsystem. In letzterem wird die Versicherungssumme pauschal für die Insassen abgeschlossen – unabhängig davon, wie viele tatsächlich mitfahren. Die gesamte Versicherungssumme wird bei einem Unfall durch die Zahl der Insassen geteilt. Sind neben dem Fahrer weitere Personen im Wagen, wird die Versicherungssumme um 50 Prozent erhöht.
Anders ist das Platzsystem aufgebaut: Hier entscheidet der Versicherte, welcher Platz im Automobil mit welcher Summe abgesichert ist. Die Deckungssumme unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Während manche die Möglichkeit bieten, die Deckungssumme nach den Bedürfnissen des Verbrauchers auszuhandeln, gibt es bei anderen Policen fixe Deckungssummen für die verschiedenen Leistungen (etwa Krankenhausaufenthalte, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit).
Gemeinhin übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachenden die Schäden, die bei einem Autounfall an Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen entstehen. Seit dem Jahr 2002 und der Einführung der „Gefährdungshaftung“ gilt das auch dann, wenn der Fahrzeuglenker den Unfall unverschuldet verursacht hat, zum Beispiel aufgrund von Wildwechsel . Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls haben nur Mitfahrer und Unfallopfer, nicht aber der Verursacher Anspruch auf Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier springt die Insassenunfallversicherung ein und übernimmt die Kosten der bleibenden Schäden. Aber auch in anderen Fällen kann die Insassenunfallversicherung sinnvoll sein.
Im Allgemeinen sind vier verschiedene Fälle denkbar, in denen die Insassenunfallversicherung sich als Vorteil erweist – und für die Personenschäden aufkommt:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht bekanntlich keine Schäden, die dem Unfallverursacher entstanden sind. Für die Behandlungskosten springt jedoch zuerst die Krankenversicherung ein. Das heißt: Auch ohne Insassenunfallversicherung ist der unfallverursachende Fahrer abgesichert. Erst bei bleibenden Schäden des Fahrers erweist sich die Insassenunfallversicherung als vollauf berechtigt und übernimmt die Kosten.
Verbraucher sollten allerdings überlegen, ob nicht eine allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung eine sinnvolle Alternative darstellen könnte. Diese ist zwar deutlich teurer, greift aber nicht nur bei Unfällen, die mit einem Auto verbunden sind. Je nach Versicherungssumme und dem Beruf des Verbrauchers kann eine generelle Unfallversicherung jedoch hohe Prämien fordern. In diesen Fällen ist die Insassenunfallversicherung eine sinnvolle und günstige Alternative.
Für jeden Verbraucher ist die Vorstellung wohl ein Albtraum: Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht und kann von der Polizei nicht ausfindig gemacht werden. Für bleibende Verletzungen oder dauerhafte Behinderungen kommt niemand auf. Eine Insassenunfallversicherung würde auch in einem solchen Fall greifen. Aber nicht nur die: Auch der Verein Verkehrsopferhilfe , dem die Kfz-Versicherer Deutschlands angehören, springt in einer solchen Situation ein. Verkehrsopferhilfe e.V. zahlt bis 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bis zu einer Million bei Sachschäden.
Es gibt Unfälle im Straßenverkehr, bei denen der Unfallverantwortliche keine Kfz-Haftpflicht hat, etwa, wenn er Radfahrer oder Fußgänger ist. In einem solchen Fall würde die private Haftpflicht greifen. Wenn keine solche Versicherung vorhanden ist, so springt die Insassenunfallversicherung ein. Als Alternative können Verbraucher aber durchrechnen, ob sich nicht der Einschluss einer sogenannten „Forderungsausfalldeckung“ in die eigene Haftpflichtversicherung lohnen würde. Ist eine solche Deckung Teil der Haftpflicht, zahlt diese, wenn der Verursacher nicht versichert und zahlungsunfähig ist.
Die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen legen teilweise höhere Deckungssummen fest, als im Ausland üblich. Geschieht ein Unfall im Ausland, so kann es darum vorkommen, dass die Kfz-Versicherung des verursachenden Autofahrers nicht ausreichend zahlt. Auch in diesem Fall greift die Insassenunfallversicherung und übernimmt die Kosten.
Ob eine Insassenunfallversicherung sinnvoll ist, muss jeder Verbraucher für seine persönliche Lebenssituation entscheiden. Sie versichert nur einen kleinen Teil an möglichen Schadensfällen. Das bringt den Vorteil mit sich, dass sie zumeist sehr günstig ist. Der Nachteil ist, dass sie auch nur in ganz bestimmten Fällen einspringt. Ob aber eine generelle private Unfallversicherung oder zusätzliche Optionen bei der Haftpflichtversicherung für den Verbraucher die bessere Entscheidung sind, ist nicht pauschal zu beantworten. Das hängt unter anderem von dem jeweiligen Beruf und der Lebenssituation des Verbrauchers ab. So bringen etwa Berufsunfähigkeitsversicherungen bei manchen Branchen hohe Prämien mit sich. Wird das Auto dennoch stark genutzt, kann die Insassenunfallversicherung eine sinnvolle Option darstellen, um sich gegen einen eventuellen Schaden günstig abzusichern.
Sonderfälle bei der Insassenunfallversicherung stellen Mietwagen, Carsharing und Mitfahrgelegenheiten dar. Hier bieten die Versicherungen Modelle und Policen zu verschiedensten Konditionen an, sodass eine generelle Aussage nicht getroffen werden kann. Verbraucher sollten sich darum vor Abschluss einer Insassenunfallversicherung informieren, ob der Versicherungsschutz ebenfalls in den genannten Fällen gilt. Denn in manchen Fällen deckt die Insassenunfallversicherung keine Schäden ab, die sich während der Nutzung eines Mietwagens ereignen.
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