Mit einem Geschäftskonto trennen Sie die berufliche und die private Kontoführung. Das vereinfacht die Buchhaltung, schützt Ihre Privatsphäre und ist für Firmengründer ein wichtiger Schritt zur eigenen GmbH. Worauf es bei der Eröffnung eines Geschäftskontos zu achten gilt, erfahren Sie im Ratgeber von TopTarif.
Im Prinzip funktionieren sowohl das günstige Geschäftskonto als auch das Privatkonto sehr ähnlich: In beiden Fällen wird der Zahlungsverkehr über ein zentrales Konto abgewickelt. Als Inhaber einer eigenen Firma steht Ihnen darüber hinaus jedoch viele Sonderleistungen zur Verfügung, die Sie als Privatkunde nicht in Anspruch nehmen können. Nur mit einem speziellen Geschäftskonto nehmen Sie zum Beispiel am Lastschriftverkehr teil, um Gebühren vom Konto Ihrer Kunden abzubuchen. Bei vielen Banken erhalten Sie außerdem günstige Kreditkarten , Fremdwährungskontos und sogar Firmenkredite , mit denen Sie die Gründung Ihres Unternehmens voranbringen. Aufgrund dieser Sonderleistungen ist ein Geschäftskonto deutlich teurer als ein herkömmliches Girokonto . Doch die Mehrkosten lohnen sich – alle Vorteile des Geschäftskontos im Überblick.
Selbstständige und Firmengründer stehen am Anfang häufig vor der Frage, ob Sie Geld investieren sollen, um ein eigenes Geschäftskonto zu eröffnen. Auf den ersten Blick mögen die Kosten überwiegen. Doch die Eröffnung eines Geschäftskontos ist nicht nur der erste wichtige Schritt zur Firmengründung.
Wichtigster Vorteil eines eigenen Geschäftskontos ist sicherlich die Trennung von beruflichen und privaten Finanzen. Über das Geschäftskonto rechnen Sie den Gewerbestrom und die Gebühren für Ihr Firmenhandy bequem ab, ohne die geschäftlichen Ausgaben mit den privaten zu vermischen. Das vereinfacht die Buchhaltung und schützt Ihre Privatsphäre vor dem Finanzamt. Denn trotz „Elster“ kann es auch heute noch vorkommen, dass Sie Ihre Belege beim Finanzamt vorweisen und erklären müssen. Das kostenlose Online-Geschäftskonto schafft insofern von vornherein Klarheit darüber, welche Zahlungsvorgänge privat sind und welche zu Ihrem Geschäft gehören.
Ob Sie sich dafür entscheiden, ein Geschäftskonto zu eröffnen, hängt nicht nur von den Zusatzleistungen ab, die Sie als Firmengründer erhalten. Entscheidend ist außerdem, welche Unternehmensform Sie für Ihr eigenes Geschäft wählen. Grundsätzlich wird zwischen sogenannten Kapitalgesellschaften (GmbH und AG), Personengesellschaften (GbR und UG) und selbstständigen Freiberuflern unterschieden. Für jede Gruppe gelten dabei sehr unterschiedliche Richtlinien, die beeinflussen, ob Sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen oder nicht. Sie haben eine eigene Firma gegründet oder sich als Freiberufler selbstständig gemacht und wissen nicht, ob Sie ein Geschäftskonto benötigen? TopTarif klärt die einzelnen Bedingungen im Vergleich.
Wenn Sie eine GmbH, eine AG, GbR oder UG gründen möchten, ist die Eröffnung eines Geschäftskontos zwingend erforderlich. Denn jede der unterschiedlichen Unternehmensformen muss ein gewisses Stammkapital vorweisen, um im Handelsregister eingetragen zu werden. In diesem Fall suchen Sie einfach nach einem günstigen Angebot mit dem Geschäftskonto-Vergleich von TopTarif. Hier finden Sie eine große Auswahl an attraktiven Konten von Filialbanken, bei denen Sie von günstigen Sonderleistungen profitieren und zum Beispiel mehrere EC-Karten erhalten. Oder Sie entscheiden sich für ein kostenloses Online-Geschäftskonto ohne Grundgebühren. Das günstigste Geschäftskonto finden Sie im TopTarif-Vergleich.
Im Gegensatz zu Personen- oder Kapitalgesellschaften benötigen Sie als selbständiger Freiberufler nicht zwingend auch ein eigenes Geschäftskonto. In diesem Fall kann der geschäftliche Zahlungsverkehr über ein normales Girokonto abgewickelt werden. Um von vornherein Klarheit gegenüber dem Finanzamt zu schaffen, lohnt es sich trotzdem, ein günstiges Online-Geschäftskonto für die eigene Existenzgründung einzurichten. Besonders preiswerte Angebote finden Sie vor allem bei den Direktbanken im Internet. Wollen Sie hingegen häufig Bargeld auf Ihr Geschäftskonto einzahlen, sollten Sie stattdessen ein kostenloses Geschäftskonto bei einer Filialbank in Ihrer unmittelbaren Nähe eröffnen.
Obwohl viele Anbieter mit kostenlosen Geschäftskonten werben, lohnt es sich, beim Vergleich genau auf die Details zu achten. Denn viele Sonderleistungen wie zum Beispiel die Teilnahme am Lastschriftverfahren kosten oft extra. Im Normalfall setzt sich der Preis aus der monatlichen Grundgebühr, den Nutzungsgebühren für Kredit- und EC-Karten und den Buchungskosten zusammen. Bei den Buchungskosten wird darüber hinaus zwischen den sogenannten beleglosen und beleghaften Transaktionen unterschieden – eine schriftliche Buchungsbestätigung wird nur bei den beleghaften Zahlungen ausgestellt. Eine Zusatzleistung, die in der Regel weitere Kosten verursacht. Um das beste Geschäftskonto für die eigenen Bedürfnisse zu finden, sollten Sie vor allem auf die folgenden Punkte besonders achten.
Einen schnellen Überblick über die unterschiedlichen Kostenfaktoren erhalten Sie mit dem praktischen Geschäftskonto-Vergleich von TopTarif. Nutzen Sie den Rechner, um ein kostenloses Geschäftskonto für selbständige Freiberufler zu finden und von günstigen Sonderangeboten zu profitieren. Erhalten Sie Kredit- und EC-Karten zum Nulltarif, profitieren Sie von preiswerten Firmenkrediten und geringen Gebühren für Ihren Zahlungsverkehr.
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist in der Regel so einfach wie die Eröffnung eines herkömmlichen Girokontos. Im Prinzip benötigen Sie dafür lediglich Ihre persönlichen Daten bzw. die Daten der Firma sowie eine Gewerbeanmeldung (für Gewerbetreibende) oder Ihre Steuernummer, falls Sie als selbstständiger Freiberufler tätig sind. Gegebenenfalls können außerdem noch weitere Unterlagen von Ihnen gefordert werden. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir zusammengefasst, was Sie benötigen, um Ihr Geschäftskonto zu eröffnen.
Für Personengesellschaften und Freiberufler ist die Eröffnung eines Geschäftskontos also vergleichsweise einfach und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden. Wer hingegen eine Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH oder AG) gründen möchte, muss darüber hinaus noch weitere Unterlagen vorweisen können:
Grundsätzlich kann jeder Volljährige, der mit einem festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, ein Geschäftskonto eröffnen. Falls sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie unter Umständen eine Meldebescheinigung bei Ihrer Bank vorweisen. Einen gültigen Nachweis über Ihre Bonität erhalten Sie wiederum bei Auskunfteien wie der Schufa.
Ein günstiges Geschäftskonto können Sie bei fast jeder Bank eröffnen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen preiswerten Online-Geschäftskonten und den Angeboten von traditionellen Filialbanken. Wer häufig Bargeld einzahlen muss und einen persönlichen Berater benötigt, um von speziellen Unternehmenskrediten zu profitieren, sollte sich für eine Filialbank entscheiden. Wer hingegen ein kostenloses Geschäftskonto eröffnen möchte, findet besonders preiswerte Angebote vor allem bei den Direktbanken im Internet. Sie wollen sich selbst einen Überblick verschaffen? Nutzen Sie einfach den Geschäftskonto-Vergleich von TopTarif, um das beste Geschäftskonto für Ihre Bedürfnisse schnell zu finden.
Das Geschäftskonto wird lediglich für den gewerblichen Zahlungsverkehr genutzt. Die Miete für Ihre eigene Wohnung sollte also nicht vom Geschäftskonto gezahlt werden. Die Miete für Ihr Büro, die Kosten für den Gewerbestrom sowie die Gebühren für das Firmenhandy müssen hingegen vom Geschäftskonto abgebucht werden. Auch alle weiteren geschäftsbezogenen Ausgaben wie zum Beispiel für Büromaterial, Reisekosten oder technische Aufwendungen buchen Sie vom Geschäftskonto ab. Denn mit der Trennung von beruflichen und privaten Ausgaben schaffen Sie gegenüber dem Finanzamt von Anfang an Klarheit über Ihre geschäftlichen Ausgaben.
Vor allem das Finanzamt hat einen direkten Zugriff auf Geschäftskonten von Unternehmen und selbstständigen Freiberuflern. Wird einer Zahlungsaufforderung vom Finanzamt nicht fristgerecht nachgekommen, um zum Beispiel die festgelegte Einkommenssteuer zu begleichen, kann die Behörde das Geld vom Geschäftskonto einziehen. Darüber hinaus haben Gläubiger die Möglichkeit, mithilfe einer Zwangsvollstreckung einen Überweisungs- oder Pfändungsbeschluss für Ihr Geschäftskonto zu erwirken.
Wenn Ihr Geschäftskonto gesperrt wird, sollten Sie auf der Stelle einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um die Rechtmäßigkeit der Sperre überprüfen zu lassen. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Pfändung- und Einziehungsverfügung, die Sie Ihrem Berater vorlegen, um den Grund für die Sperre zu ermitteln. Aufheben können Sie die Sperre nur, indem Sie die Forderung des Finanzamts begleichen. Im Notfall eignet sich dafür ein günstiger Umschuldungskredit , den Sie mit dem Vergleichs-Rechner von TopTarif finden.
Die Kündigung Ihres Geschäftskontos ist in der Regel so einfach und schnell erledigt wie die Eröffnung. In den meisten Fällen gibt es dafür nicht einmal eine Kündigungsfrist. Trotzdem sollte die Kündigung mit einigen Monaten Vorlauf geplant werden. Denn um weiterhin am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, müssen Sie bereits im Vorfeld ein neues Geschäftskonto eröffnen, bevor Sie das alte Konto kündigen. Wenn Sie mit dem Geschäftskoto-Vergleich von TopTarif bereits ein aktuelles Angebot gefunden haben, reicht ein formloses Kündigungsschreiben an Ihre Bank, um das alte Geschäftskonto zu schließen.
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