Die Zählermiete ist eine Gebühr, die Gasversorger für das Installieren, Warten und Ablesen der im Haus installierten Zähleruhren erheben. Die Zählermiete wird dabei entweder direkt von jedem Mieter oder vom Hauseigentümer getragen. Die hier enthaltenen Gebühren sind verbrauchsunabhängig und werden daher von jedem Mieter in gleicher Höhe entrichtet.
Jeder Hauseigentümer ist dazu verpflichtet, für jede im Haus befindliche Wohnung Messuhren und Zähler zu installieren. Dem Vermieter obliegt hierbei die Entscheidung, die Geräte selbst zu kaufen oder im Rahmen der Zählermiete einen Mietpreis an den zuständigen Energieversorger zu entrichten. Die Kosten, die dem Vermieter hierdurch entstehen, legt er anschließend auf die Nebenkostenpauschale der Mieter um.
Die Zählermiete wird vordergründig für die Wartung, Ablesung und Datenverarbeitung der Zähler erhoben. Es handelt sich dabei um einen Pauschalpreis, der in den meisten Fällen zunächst vom Vermieter bezahlt und von diesem dann anschließend im Rahmen der Betriebskosten auf die einzelnen Mietparteien umgelegt wird. Sofern die Zählermiete nicht über einen Vermieter entrichtet wird, werden die Kosten hierfür von dem jeweiligen Energieanbieter erhoben. Hierbei sind sie im verbrauchsunabhängigen Grundpreis enthalten, der Teil der regelmäßigen Abschlagszahlungen ist.
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