GasGVV ist eine Verordnung zur Regelung der Grundversorgung von Haushaltskunden sowie zur Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz.
Die Gasgrundversorgungsverordnung, abgekürzt GasGVV, ist im Oktober 2006 in Kraft getreten und regelt die Bedingungen für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas. Danach müssen sich Gasversorgungsunternehmen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes an bestimmte Richtlinien halten, die Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Gasversorger und Haushaltskunden sind (§ 36 Abs. 1). Gemäß der GasGVV müssen Gasanbieter ihre Kunden über Gaspreisänderungen vorab in schriftlicher Form informieren. Darüber hinaus enthält die Verordnung Vorgaben zur Ersatzversorgung nach § 38, Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen müssen Gasanbieter ihren Kunden Gassperren vier Wochen vor Vollzug ankündigen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Energieanbietern über Zahlungen oder überhöhte Gaspreise rechtfertigen nach dieser Verordnung keine Unterbrechung der Gasversorgung.
Über die Vorgaben der GasGVV hinaus sind Gasanbieter dazu verpflichtet, Kunden über ihr Kündigungsrecht zu belehren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Richter kamen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass ein Versorger aus Viersen seinen Kunden nicht hinreichend über dessen Kündigungsrecht informiert habe. Damit habe der Versorger laut Meinung des Gerichts gegen EU-Recht verstoßen – auch wenn diese Belehrungsverpflichtung nicht unmittelbar aus der GasGVV hervorgeht.
Du bist mit deinem Gasanbieter unzufrieden? Hier findest du Musterschreiben und Tipps zur Gasanbieter Kündigung.
Gasanbieter kündigenFinde hier aktuelle Prognosen zur Gaspreisentwicklung und Spartipps für deinen Gasverbrauch.
GaspreisentwicklungDein Vergleich, dein Tarif! Vergleiche jetzt günstige Gastarife aus deiner Region und wechsel einfach online deinen Gasanbieter.
Gasanbieter wechseln