Für bestimmte Häuser ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung anhand eines Musters gesetzlich vorgeschrieben. TopTarif erklärt, was ein solches Muster enthalten muss. Die Heizkostenabrechnung gehört zur Betriebskostenabrechnung und beinhaltet die Kosten für Wärme- sowie Warmwasserlieferung.
Diese Heizungs- und Warmwasserkosten gehören ebenfalls zu den sogenannten Nebenkosten, werden aber im Gegensatz zu den „kalten“ Nebenkosten durch eine Heizkostenabrechnung von einer Wärmemessdienstfirma abgerechnet. Die Heizungs- und Warmwasserkosten können nach Verbrauch oder nach Fläche berechnet werden.
Laut Deutschem Mieterbund schreibt die Heizkostenverordnung in Deutschland die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung anhand eines Musters für alle Häuser vor, bei denen eine zentrale Heizungs- oder Warmwasseranlage vorhanden ist. In seltenen Fällen, beispielsweise bei Alters- oder Pflegeheimen oder Häusern mit besonders energiesparender Heizung, ist auch eine Abrechnung über die Miete durch Verteilung auf die Mietparteien nach bewohnter Fläche möglich. In allen anderen Fällen wird eine Muster-Heizkostenabrechnung verwendet. Rund 50 bis 70 Prozent der Heizkosten werden auf diese Weise abgerechnet. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden entsprechend der Wohnfläche auf die Mietparteien umgelegt.
Der wichtigste Teil der Heizkostenabrechnung ist die Aufstellung der Heizkosten, die in einem Jahr angefallen sind. Dabei wird nicht zwangsläufig das Kalenderjahr genommen, sondern vor allem der Abrechnungsstichtag des Gaslieferanten berücksichtigt. Die genaue Zusammenstellung der Energielieferungen steht in der ersten Position der Heizkostenabrechnung. Im Muster werden hier neben den einzelnen Lieferungen mit Preis und Menge auch das genaue Datum der Lieferung aufgeführt. Wenn Energieträger geliefert worden sind, die einer Lagerung bedürfen, zum Beispiel Kohle oder Heizöl , sind zudem Anfangs- und Restbestand zu Beginn und zum Ende der Heizperiode aufgeführt.
Zur Heizkostenabrechnung zählen auch die Kosten für Wartung, Bedienung sowie Reinigung von Anlage und Heizungsraum, die Kosten für den Betriebsstrom und die Schornsteinfegerkosten. Außerdem fallen geringe Gebühren für die Erstellung der Heizkostenabrechnung an. Falls Erfassungsgeräte oder Meßgeräte wie etwa Heizkostenverteiler oder Wärmezähler gemietet werden, wird hierfür auch eine Gebrauchsmiete berechnet. Aufwendungen wie Reparaturkosten oder Stromkosten für die Treppenhausbeleuchtung gehören hingegen nicht in die Heizkostenabrechnung. Das Muster zur Heizkostenabrechnung sollte daher genau überprüft werden, denn diese Kosten gehören mit in die Betriebskostenabrechnung.
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