Kleine Drohnen werden immer beliebter. Doch viele Piloten ahnen nicht, dass ihr Flugspaß oft gar nicht versichert ist und im Schadenfall hohe Kosten entstehen können. Denn bisher haben nicht alle Versicherungen ihre Bestimmungen angepasst und versichern Drohnen, auch Quadrocopter genannt. Für Hobby-Flieger empfiehlt es sich also zu überprüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt oder nicht.
Die Fluggeräte sind oft mit Kameras ausgestattet und werden per App oder spezieller Fernbedienung gelenkt. Wer einfach nur spielen will, kann für knapp 100 Euro einsteigen. Drohnen für spektakuläre Kameraaufnahmen sind deutlich teurer – Preise bis mehreren tausend Euro sind möglich. Dafür erhält man aber auch Modelle, die bei Technik- und Flugbegeisterten kaum Wünsche offen lassen. Allerdings gibt es Risiken: So wäre es im Februar 2016 beinahe zur Kollision zwischen einem Airbus A320 und einer Drohne gekommen. Das Beispiel zeigt, dass trotz allem Spaß die Gefahr immer mitfliegt. Nicht ohne Grund ist es mittlerweile untersagt, in der Nähe von Flughäfen mit Drohnen zu fliegen. Daher sollten sich Hobbypiloten vorher über die Vorschriften und Regeln im Bereich Drohnen informieren.
Auch bei sorgfältigstem Gebrauch können unvorhergesehene Schäden entstehen, etwa wenn der Akku schlapp macht und die Drohne das Dachfenster zerstört. Doch springt die Private Haftpflichtversicherung in diesen oder anderen Fällen ein? Hier kommt es aufs Kleingedruckte an. Verbraucher sollten daher auf die folgenden Punkte achten, damit sie im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben:
Hinweis:
Die Versicherer unterscheiden zwischen „Flugmodell“ und „Luftfahrzeug“ und beziehen sich hier auf die Verordnung der Deutschen Flugsicherung. Erstere umfassen die private Nutzung (als „Spielzeug“) und letztere die gewerbliche Nutzung.
TopTarif hat nachgefragt: Wir haben für einen Modellfall die 10 günstigsten Anbieter in der Privathaftpflicht ermittelt und gefragt, ob und welchem Umfang sie Drohnen versichern. Vier von diesen zehn bieten den Schutz von Drohnen, wenn auch mit Einschränkungen. Die restlichen sechs zahlen nicht bei Unfällen.
Wenn eine Haftpflichtversicherung bereits vorhanden ist, sollten Sie den Kauf der Drohne der Versicherung melden. Zudem sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Haftpflicht dieses Modell mit abdeckt. Ist eine Absicherung nicht möglich, gibt es zwei Alternativen: Entweder wechseln Sie die Versicherung und schauen, dass diese das Drohnenmodell abdeckt ist. Hier hilft es, beim Versicherer direkt nachzufragen und sich den Schutz im Vorfeld bestätigen zu lassen. Oder Sie schließen eine spezielle Drohnenversicherung ab, wie sie u.a. von Modellflug-Verbänden angeboten wird. Wer eine Drohne kommerziell nutzen will, benötigt dafür unbedingt eine Genehmigung. Die Fluggeräte unterliegen dann der Luftverkehrsordnung, nach der eine nur maximale Flughöhe von 100 Metern erlaubt ist. Möchten Sie mit der Drohne in noch luftigere Höhen aufsteigen, wird es schwierig, eine Lizenz dafür zu erhalten.
Am günstigsten ist es, wenn die Drohne über die private Haftplicht abgedeckt ist. Bei günstigen Anbietern werden z.B. nur rund 60 Euro für einen Rundumschutz im Jahr fällig. Eine zusätzliche Versicherung für Drohnen kann jährliche Mehrkosten in Höhe von 70 und 90 Euro verursachen. Ein Schutz, der über die private Nutzung der Drohne hinausgeht, kann sogar mit etwa 150 Euro zu Buche schlagen.
Ein gesonderte Abdeckung ist für Hobby-Piloten in Regel weniger sinnvoll. Für Profis oder diejenigen, die das kleine Fluggerät nicht nur privat nutzen, ist eine spezielle Absicherung hingegen verpflichtend. Hier sind mehr Risiken abgedeckt und der Schutz ist damit umfangreicher.
Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollten Sie Kosten und Leistungsumfang beachten.
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