Mit einem Bausparvertrag lässt sich der Traum von der eigenen Immobilie im besten Fall mit Kosteneinsparungen realisieren. Wenn zwischen Bausparkasse und Anleger schon früh ein Bausparvertrag abgeschlossen worden ist, profitiert der Bausparer von der festgelegten Mindesteinsparleistung, die dann zusammen mit dem vereinbarten Darlehen an den Sparer ausgeschüttet wird. Informieren Sie sich hier bei TopTarif umfassend zum Thema Bausparvertrag und erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bei einem Bausparvertrag wird mit einer Bausparkasse ein Vertrag über ein Darlehen abgeschlossen, das die Bank an den Sparer auszahlt, sobald der Vertrag zuteilungsreif ist. Dies ist dann der Fall, wenn die veranschlagte Bausumme bzw. Vertragssumme durch monatliche Spareinlagen eingezahlt worden ist. Das Sparguthaben und die abgeworfenen Zinsen werden dann zur Tilgung des Darlehens eingesetzt, welches spätestens ein Jahr nach Zuteilung ausgezahlt wird.
Anbieter von Bausparverträgen locken mit unterschiedlich hohen Zinsen, die jedoch aufgrund der Leitzinsbindung nie allzu stark variieren. Auch staatliche Förderungen in Form von vermögenswirksamen Leistungen unterliegen nur feinen Unterschieden. Wer nicht nur bausparen, sondern auch Steuern sparen möchte, kann dies mithilfe von Wohnriester tun. Fest steht auf jeden Fall, dass eine Bausparvertrag-Abschlussgebühr legal ist. Beim Bausparen ist nicht zuletzt auch Geduld nötig, denn aufgrund der gesetzlichen Sperrfrist sind bis zur Ausschüttung von Geldern mindestens sieben Jahre zu warten. Wer vorher seinen Bausparvertrag kündigen möchte, der verliert den Anspruch auf das Darlehen.
Trotz der gesetzlichen Vorgaben kann es sich finanziell lohnen, die verschiedenen Angebote eingehend zu untersuchen und einen Bausparvertrag-Vergleich durchzuführen. Im Internet finden sich diverse Bausparvertrag-Rechner: Hier werden die benötigten Daten zu Bausparsumme und monatlicher Belastungsgrenze eingegeben und diese vergleichen dann die Angebote unterschiedlicher Anbieter miteinander. Auch kann man sich mithilfe der Rechner darüber informieren, wie viel übrig bleibt, wenn man sich frühzeitig einen Bausparvertrag auszahlen lassen möchte.
Ein Bausparvertrag wird zwischen Anleger und Bausparkasse abgeschlossen. Die vom Anleger getätigten Ansparleistungen werden ab Erreichen der vertraglich festgelegten Mindestbauspareinlage in Form eines Darlehens ausgeschüttet. Das Darlehen in einem Bausparvertrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für den Erwerb oder die Verbesserung von Wohnraum genutzt werden. Wenn ein Vertrag vorzeitig und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gekündigt wird, kann das angesparte Kapital frei verwendet werden.
Im Prinzip können Sie ab dem 16. Lebensjahr einen Bausparvertrag abschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass regelmäßig Beiträge gezahlt werden. Auf den Namen eines Kindes kann zum Beispiel durch einen Elternteil ein Vertrag abgeschlossen werden. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat diese Person jedoch erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres.
Im Todesfall des Bausparers geht der Bausparvertrag auf dessen Erbe über. Maßgebend ist die gesetzliche Erbfolge, die von abweichenden Angaben in einem Testament außer Kraft gesetzt wird. Der Erbe eines Bausparvertrages verfügt über ein Sonderkündigungsrecht, mit dem der Bausparvertrag sofort aufgelöst werden kann, etwa wenn dieser finanziell nicht lohnend ist. Er kann jedoch auch zu den geltenden Konditionen weitergeführt werden.
Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Verträge zum Bausparen sollten jedoch folgende Kriterien erfüllen.
Bei Abschluss eines Bausparvertrages verlangen Bausparkassen meist einen gewissen Anteil an Eigenkapital. Die Höhe beläuft sich im Allgemeinen auf etwa 20 Prozent der Bausumme. Als Eigenkapital zählt in erster Linie der selbst ersparte Anteil innerhalb eines Bausparvertrages, während dies für das Darlehen nicht gilt. Schon geleistete Bausparguthaben, bezahlte Grundstücke sowie sonstige Eigenleistungen (Sparguthaben) hingegen können in einen neuen Bausparvertrag als Eigenkapital eingebracht werden.
Die Bewertungszahl stellt ein Kriterium dar, mit dessen Hilfe eine ausgewogene Zuteilung von Sparverdiensten sichergestellt wird. Die Methode zur Ermittlung dieser Zahl variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse. Die Bewertungszahl informiert über die Höhe in Relation zur Dauer der Sparleistung. Als Bausparer kommt infrage, wer die Mindestbewertungszahl einer Bausparkasse vorweisen kann.
Die Bewertungszahl ist ein wichtiges Instrument, um den Zeitpunkt der Zuteilung zu berechnen. Sie wird auf Grundlage des eingezahlten Guthabens sowie des Zeitraums berechnet. Eine hohe Zahl wird erreicht, wenn innerhalb einer kurzen Zeit eine hohe Summe oder eine geringe Summe in einer langen Zeit eingezahlt wird. Zurückführen lässt sich dieser Umstand darauf, dass es sich bei der Bewertungszahl mathematisch um ein Integral des Guthabens im Laufe der Zeit handelt, das durch die Bausparsumme dividiert wird.
Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, sollten Sie sich als Anleger entschieden haben, wie genau Sie fortfahren möchten. Mit Annahme der Zuteilung können Sie das Darlehen entweder direkt beantragen. Oder Sie lassen sich zuerst das Guthaben plus Zinsen auszahlen und beginnen mit der Tilgung erst ein Jahr später. Auch eine zeitliche Verschiebung der Zuteilung kommt infrage, wenn sich etwa die Notwendigkeit ergibt, den Sparvertrag fortzuführen, weil die Bausumme höher ausfällt. Wenn Sie gänzlich auf Zuteilung und Darlehen verzichten, erhalten Sie ausschließlich das Sparguthaben mit den veranschlagten Zinsen und eventuell einen Bonuszins.
Der Gesetzgeber sieht bei Abschluss eines Bausparvertrages eine Sperrfrist von sieben Jahren vor. Das bedeutet, dass vor Ablauf dieser Sperrfrist keinerlei Sparguthaben oder Zulagen abgerufen werden können. Anders sieht es bei Verträgen aus, die vor dem 1.1.2009 geschlossen worden sind: Bei Erwerbslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall können Sie einen alten Bausparvertrag auflösen, dann wird Ihnen Ihr Guthaben ausgezahlt. Für alle anderen Verträge gilt, dass eine Auszahlung frühestens nach sieben Jahren möglich ist und diese Zahlungen außerdem nur für die private Immobilienfinanzierung (Bau, Renovierung, Sanierung) genutzt werden können.
Beim Bausparvertrag wird im Voraus eine Summe veranschlagt, die der Sparer für die Baufinanzierung benötigt. Über diese Bausparsumme wird der Vertrag geschlossen und am Ende der Vertragslaufzeit wird sie dem Vertragsnehmer zugeteilt.
Die Antwort hängt davon ab, wie sich der Leitzins am freien Markt entwickelt. Der zur Zeit des Vertragsabschluss geltende Zins der Bank oder Kasse ist dann für die Rendite ausschlaggebend. Anders als bei einem Sparbuch oder einem Tagesgeldkonto profitiert der Sparer nicht von steigenden Zinsen. Ein Bausparvertrag lohnt sich also dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Zinsen weiter fallen oder zumindest konstant bleiben. Steigen Zinsen beharrlich an, so sind flexible Sparformen wie ein Sparbuch oder Tagesgeld von Vorteil.
Mit Wahl eines bestimmten Tarifs bei einem Bausparvertrag wird das angesparte Guthaben von der Bank dementsprechend verzinst. Wie andere Einkünfte sind auch die aus Zinsen steuerpflichtig. Damit Sparen trotzdem lohnend ist, steht dem Sparer ein Freibetrag zur Verfügung. Mit einem Freistellungsauftrag sind Zinseinkünfte aus dem Bausparvertrag dann von der Steuerpflicht verschont.
Ein Bausparvertrag kostet im besten Fall nicht mehr als das damit verbundene Vorhaben zur Finanzierung einer Immobilie, sondern bringt dem Sparer einen finanziellen Vorteil. Um staatliche Förderungen wie zum Beispiel Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, sollten jedoch nicht weniger als 50 Euro im Monat eingezahlt werden. Die genauen Summen variieren jedoch stark in Bezug auf Umfang und Dauer sowie Zeitpunkt und Beginn des geplanten Bauvorhabens.
Mit einem Bausparvertrag darf der Bau eines Hauses, der Erwerb von Wohnungseigentum oder die Modernisierung beziehungsweise Instandsetzung von Immobilien finanziert werden. Doch auch die Verlängerung eines Hypothekendarlehens, Entschuldungen sowie der Erwerb von Wohnrechten können mit einem Bausparvertrag finanziert werden. Dies gilt nur für den privaten Bereich und für gewerbliche Bauvorhaben nur dann, wenn diese Wohnungen aufweisen und bei der Entwicklung von bestehenden Wohnsiedlungen helfen.
Ein Bausparvertrag hat den Vorteil der Planungssicherheit sowie der Unabhängigkeit von fallenden Zinsen. Außerdem können Sparer bei Bausparverträgen auf lukrative Förderungen von staatlicher Seite zurückgreifen, indem etwa vermögenswirksame Leistungen und gesetzliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Einen Bausparvertrag kann man nicht nur nutzen, um die Finanzierung eines Hauses sicherzustellen. Auch Renovierungen, Sanierungen und Instandsetzungen sind mit dieser Form der Spareinlage mit einer sicheren Darlehensauszahlung realisierbar. Außerdem gibt es Bausparverträge, bei deren vorzeitiger Kündigung ein Bonuszins gezahlt wird, über den sich frei verfügen lässt.
Sollten Sie als Sparer vor Zuteilung des Guthabens auf dieses zurückgreifen, wird Ihnen das Darlehen nicht ausgezahlt. Außerdem erhalten Sie nur dann in vollem Umfang das Ersparte, wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten. Bei Unterschreitung der Frist fallen Vorschusszinsen in Höhe von etwa einem Prozent monatlich an. Geschieht die Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren, gehen damit auch Bausparprämien und etwaig erfolgte Zulagen von Arbeitnehmerseite verloren. Auch ein von der Bausparkasse angebotener Bonuszins kann bei einer Kündigung verloren gehen, die vor Eintreten eines zuteilungsreifen Bausparvertrags erfolgt.
Als Sparanlage für ein Bauvorhaben ist eine Lebensversicherung wenig geeignet, nicht zuletzt, weil bei einer Lebensversicherung oft deutlich höhere Abschlusskosten anfallen. Ein Bausparvertrag dient in erster Linie zur Finanzierung einer Immobilie. Wenn gleichzeitig keine Zinserhöhung auftritt, kann ein früh geschlossener Vertrag sogar besser als flexible Sparverträge sein. Die Meinungen gehen jedoch in diesem Punkt stark auseinander, weshalb ein Vergleich verschiedener Anlegeformen empfehlenswert ist.
Bei Abschluss eines Bausparvertrages gilt es laut Stiftung Warentest vor allem auf folgende Punkte zu achten.
Im Scheidungsfall ist in der Regel die Person bezugsberechtigt, die auch Vertragsinhaber ist. Wer Beiträge zahlt, hat also Verfügungsgewalt. Wenn das finanzierte Haus oder die mit dem Bausparvertrag bezahlte Wohnung vertraglich jedoch auf beide Personen läuft, muss sich die Person, die hier nach der Scheidung weiterhin lebt, um eine Umschreibung kümmern. Ansonsten kommen aus dem Vertrag hervorgehende Prämien beiden Seiten zugute. Nähere Informationen jedoch sollten im Falle einer Scheidung bei einem Anwalt eingeholt werden, da an dieser Stelle keine allgemeingültigen und rechtlich bindenden Angaben gemacht werden können.
Wenn im Laufe der Einzahlung von Spareinlagen eine Inflation eintritt, dann sinkt der Wert des Darlehens, und zwar entsprechend der Inflationshöhe. Damit einher geht auch die Entwertung von Schulden, was für Bausparer bei festem Einkommen lukrativ ist.
Wer vor Ablauf der Laufzeit eines Bausparvertrags Geld aus diesem benötigt, kann auf eine Beleihung zurückgreifen. Ein Bausparvertrag kann zum Beispiel als Sicherheit für einen Kredit herangezogen werden. Wird dieser nicht bedient, kann der Kreditgeber im schlimmsten Fall auf den Bausparvertrag zurückgreifen und diesen pfänden. Auch eine direkte Beleihung durch die Bausparkasse ist möglich, und zwar indem der Sparer einen Kredit in Höhe des angesparten Kapitals beantragt. Mit Geld aus einer solchen Leihe kann jedoch nur Wohneigentum aufgebessert werden.
Ein Bausparvertrag ist überspart, wenn die eingezahlte Summe inklusive Zinsen höher ist, als die veranschlagte Bausparsumme. Altkunden, die in solch profitable Verträge mit hohen Zinsen immer noch einzahlen, laufen Gefahr, gekündigt zu werden. Bausparkassen behalten sich dieses Recht vor, weshalb das Kleingedruckte im Vertrag genau gelesen werden sollte.
Da Bausparen Zeit mal Geld ist, lohnt sich ein Bausparvertrag oft nur bei langen Laufzeiten und im Vergleich zu anderen Sparformen bei nicht steigenden Zinsen. Auch ist es ratsam, verschiedene Anlageformen zu vergleichen und genau nachzurechnen, wie viel Rendite ein Bausparvertrag abwirft.
Für die Steuererklärungen müssen bei der Frage nach vermögenswirksamen Leistungen auch Angaben zum Institutsschlüssel gemacht werden. Diesen findet man in der Regel auf den Kontoauszügen des laufenden Bausparvertrags oder auf der Jahresmeldung für das Finanzamt.
In der Einkommenssteuererklärung können Bausparverträge in der Regel nicht abgesetzt werden, es kann aber ein Steuerfreibetrag für Zinseinkünfte in der entsprechenden Zeile angegeben werden. Wenn jedoch ein Bausparvertrag als Wohnriester abgeschlossen wird, wirkt dieser als steuermindernd.
Online können Sie mit Bausparvertrag-Rechnern die Bauspar- und Vertragssumme berechnen und aktuelle Zinsentwicklungen integrieren. Auch ein Tilgungsplan lässt sich aufstellen, sodass mit einem Bausparvertrag-Vergleich eine schonende Baufinanzierung gefunden werden kann. Trotz dieser Möglichkeiten ist ein persönliches Gespräch mit einem Experten vor dem Abschluss eines Bausparvertrags immer zu empfehlen.
Die meisten Kassen, die einen Bausparvertrag anbieten, verlangen Abschlussgebühren in Höhe von einem Prozent bis maximal 1,6 Prozent der gesamten Bausparsumme. Es lohnt sich auf jeden Fall der Vergleich, denn kleine Unterschiede in den Konditionen können sich bei großen Vertragssummen in einem erheblichen Maße positiv für den Sparer auswirken.
Die Höhe der Tilgung hängt natürlich von der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme und dem beantragten Darlehen ab. Fest steht aber, dass die Tilgungsraten bei Bausparverträgen fest sind und kein Institut flexible Raten anbietet. Dabei darf die Mindesttilgungsrate nie unterschritten werden, eine Erhöhung der Rate sowie Sondertilgungen hingegen sind jederzeit möglich.
Bausparverträge werden in der Regel früh und damit zu einem Zeitpunkt geschlossen, an dem der Sparer noch gar nicht weiß, wie genau sich die Zukunft gestaltet. Wenn sich Pläne bezüglich des Bauvorhabens ändern, etwa der Traum von den eigenen vier Wänden früher realisiert werden soll, ist es notwendig, den Bausparvertrag zu kündigen. Dies ist unter Beachtung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist – meist drei bis sechs Monate – umzusetzen.
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