Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen

Basiszinssatz - die Hintergründe

Die Deutsche Bank berechnet nach einer gesetzlichen Vorgabe den Basiszins und veröffentlicht diesen im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz gilt als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Dabei ist die Bezugsgröße der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europaischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Somit hat der Basiszins auch Einfluss auf jegliche Geldanlagen bei Kreditinstituten.

Basiszinssatz und die Verzugszinsen

Verzugszinsen sind rechtliche Folgen des Verzuges. Das heißt, kommt ein Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger der seine Forderungen geltend macht, Ersatz des entstehenden Vermögensschadens gegenüber dem Schuldner geltend machen. Als Verzögerungsschaden werden diejenigen Kosten und Aufwendungen gesehen, die dem Gläubiger durch den Forderungseinzug durch das Unternehmen selbst, ein Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt entstehen. Weiterhin gehören auch Zinsen, die nach der Höhe der Forderungssumme ermittelt werden, sowie Ermittlungs-, Mahn-, Fahrt-, Telefon- und Gerichtskosten dazu. Ein aktueller Basiszinssatz hat somit direkten Einfluss auf die Verzugszinsen.

Basiszinssatz und die Verzugsfristen

Verzugszinsen sind immer dann zu zahlen, wenn man einer Forderung nicht fristgerecht nachgekommen ist. Die Berechnung der Verzugszinsen unterscheidet sich von der normalen Zinsberechnung. Es wird nicht die Zinseszins-Methode angewendet, sondern die Zinsen werden für jeden Verzugstag addiert. Die Höhe des entsprechenden Zinssatzes ist gesetzlich geregelt und orientiert sich an dem sogenannten Basiszinssatz. Ein Schuldner kommt mit einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung eine Zahlung leistet. Gegenüber einem Verbraucher muss hierauf in der Rechnung hingewiesen worden sein. Wird ein Schuldner wegen einer fälligen Zahlungsverpflichtung vom Gläubiger gemahnt, ist der Schuldner bereits im Verzug. Somit ist es immer wichtig, seine Fristen zu kennen.

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