Wichtiges Umzugsthema: Der Mietvertrag
Wer umzieht, muss sich nicht nur Gedanken um den Umzugstag an sich machen, sondern auch schon lange Zeit davor und danach so einiges vorbereiten und auch rechtzeitig in die Tat umsetzen. So auch bei der Kündigung des Mietvertrags und beim Abschluss eines neuen:
Will man seinen Mietvertrag kündigen, gibt es Fristen zu beachten. Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, beträgt die Kündigungsfrist im Normalfall 3 Monate und muss bis zum 3. eines Monats eingereicht werden. Diese sogenannte ordentliche Kündigung erfordert somit langfristiges Planen, um doppelte Mietzahlung zu vermeiden.
Ist der Mietvertrag jedoch nur auf eine bestimmte Dauer ausgelegt, kann der Mietvertrag in Ausnahmefällen außerordentlich gekündigt werden. Aus befristeten Mietverträgen kann vorzeitig nur ausgestiegen werden, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter einer Kündigung zustimmen. Diese Mietaufhebungsverträge benötigen also mehr als nur eine einseitige Kündigung.
Grundsätzlich ist das Mietverhältnis in Schriftform zu kündigen und benötigt eine eigenhändige Unterschrift des Erklärenden. Im Schreiben muss der eindeutige Wille hervorgehen, eine Kündigung zu beabsichtigen. Nur die Absicht, in Zukunft kündigen zu wollen, bedeutet daher noch keine gültige Kündigungserklärung. Des Weiteren sollte das Ende des Mietverhältnisses mit in die Erklärung mit aufgenommen werden, ansonsten gilt immer die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kündigungslaufzeit.
Ist der alte Mietvertrag gekündigt, kann schon bald mit dem Sammeln der benötigten Unterlagen für den neuen Mietvertrag begonnen werden. Hierfür werden in der Regel Schufa-Auskünfte, Mietschuldenfreiheit, Einkünfte, eventuell eine Bürgschaft und ein kurzes Bewerbungsschreiben verlangt. Bei letzterem sollte man sich durchaus Zeit nehmen und die wesentlichen Punkte nicht vergessen. Nennen Sie die Anzahl der Personen, die in die neue Wohnung ziehen möchten, Ihren Beruf, Ihre Motive für den Wohnungswechsel und fügen Sie bei Bedarf auch noch einen Wohnberechtigungsschein hinzu.
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- Kautionsbürgschaft - die Alternative zur Mietkaution

