Mieter aufgepasst: So sparen Sie beim Umzug

Über 8 Mio. Menschen ziehen jährlich innerhalb Deutschlands um. Für die meisten von Ihnen bedeutet das hohe Renovierungskosten bei der alten Wohnung. Oft fallen jedoch auch bei der neuzubeziehenden Wohnung unerwartete Kosten an. Hierzu verpflichtet zu sein, ist jedoch ein Trugschluss. Nur in seltenen Fällen ist zu den Mietern vorgedrungen, wann und wie Schönheitsreparaturen beim Auszug tatsächlich vorgenommen werden müssen. Nicht alles, was noch im Mitvertrag steht, ist gültig, was die Mieter aber nur zu selten wissen.
Die Mehrheit der Mietverträge haben unwirksame Klauseln
Die in vielen Mietverträgen enthaltenen Klauseln sind jedoch veraltet und müssen daher nicht eingehalten werden. Dies ist überwiegend bei Verträgen der Fall, die vor dem Jahr 2003 zustande gekommen sind. Das heißt im Klartext, dass die Mieter nicht verpflichtet sind, bei unwirksamen Klauseln Renovierungen vornehmen zu müssen. Selbst wenn die ungültigen Klauseln erst im Nachhinein erkannt und die Reparaturen bereits abgeschlossen wurden, kann der Mieter vom Vermieter noch Jahre später die Kosten zurückverlangen. Enthalten Mietverträge solche unwirksamen Klauseln, ist dem Vermieter auch nicht gestattet, Änderungen an dem Vertrag vorzunehmen oder Mietpreiserhöhungen zu verlangen. Laut Angaben sind 75% aller bestehenden Mietverträge mit fehlerhaften Klauseln ausgestattet. Dies zeigt, wie sehr in Deutschland von den unwirksamen Klauseln profitiert werden könnte. Schließlich bleiben einem so aufwendige und teure Reparaturen erspart.
Was ist beim Mietvertrag wichtig?
Was außerdem einen gültigen Mietvertrag ausmacht, ist die Nennung beider Vertragsparteien, die genaue Bestimmung des Mietobjekts, die Miethöhe und der Beginn bzw. bei befristeten Mietverträgen auch das Ende der Mietzeit. Ein Protokoll sollte bei Wohnungsübergaben stets erstellt werden, um nachweisen zu können, wer letztlich für entstandene Schäden in der Wohnung verantwortlich ist. Sowohl beim Einzug als auch beim Auszug sollte der Vermieter - am besten mit einem fachmännischen Zeugen – die Wohnung mit dem neuen Mieter durchlaufen und sämtliche schon bestehende Mängel festzuhalten. Wichtig ist, dass beide Parteien das Protokoll signieren.
Interessant bei berufsbedingten Umzügen
Erfolgt der Umzug berufsbedingt, sollten unbedingt alle Rechnungen und Quittungen aufbewahrt werden. Die beim Umzug entstandenen Kosten können nämlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn sich durch einen Umzug die Strecke zum Arbeitsplatz deutlich reduziert oder dem Betriebsinteresse entspricht.
Was bei einem Umzug sonst noch von Belang ist und was Mieter beim Umzug unbedingt wissen müssen, erfahren Sie durch unten stehende Links:

