Unbundling (Entbündelung)
Trennung der Netze von der Stromproduktion
Mit dem Begriff "Unbundling" bezeichnet man die eigentumsrechtliche Entflechtung hinsichtlich der Energieerzeugung und der dazugehörigen Energienetze. Das angestrebte Ziel dabei ist, die Strompreise und Netztarife zu optimieren und sich von den jeweiligen Stromanbietern unabhängiger zu machen. Zudem soll es dadurch zu einem offeneren Wettbewerb kommen und das Risiko von Preisabsprachen minimiert werden. Die EU-Kommission will diese Entflechtung vorantreiben, um eine grenzüberschreitende Energieversorgung zu ermöglichen. Dadurch wird eine effektive und ökonomische Regulierung des Energiemarktes gefördert, die dazu führen soll, dass dem Endverbraucher eine zuverlässige und stabile Stromversorgung garantiert wird und gleichzeitig die Energiepreise bezahlbar bleiben.
Marktöffnung bringt Wettbewerb und senkt Energiepreise
Um bei einer eigentumsrechtlichen Netzentflechtung die Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu garantieren, sind parallel dazu Maßnahmen auf anderen Ebenen erforderlich. So muss dafür Sorge getragen werden, dass das Unbundling nicht zu einem erschwerten Zugang zur Energie führt. Auch die Energiepreise müssen entsprechend gesteuert und reguliert werden, um keinen Preiskampf auf Kosten der Endverbraucher zu eröffnen. Sicherungsmaßnahmen auf EU- und nationaler Ebene sollen dafür sorgen, die positiven Auswirkungen zu verstärken und die Risiken zu minimieren bzw. auszuschalten. Die angestrebten Vorteile der Entflechtung, nämlich den Wettbewerb zu intensivieren, die Energiepreise zu senken und die Zuverlässigkeit der Stromversorgung dabei aufrecht zu erhalten, können nur durch entsprechende Begleitmaßnahmen auf den zuständigen Ebenen wirkungsvoll umgesetzt werden.













