Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedet und soll den Bau von erneuerbaren Energieversorgungsanlagen fördern. Das EEG ersetzte damit das alte Stromeinspeisungsgesetz von 1991. Die Reform zielt darauf ab, die wachsende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Anteil regenerativer Energien an der Stromerzeugung zum Erreichen der Klimaschutzvorgaben zu erhöhen.
Das Prinzip des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besteht darin, den Betreibern von regenerativen Energieanlagen eine fixe Vergütung für den erzeugten Strom zu garantieren. Dabei verpflichten sich die Netzbetreiber gemäß der Einspeiseregelung, erzeugten Strom aus ihrer Nähe anzunehmen und zu vergüten. Förderungsberechtigt ist die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und solarer Strahlungsenergie (wie z.B. Photovoltaik-Anlagen). Je nach Anlage und Effizienz variiert der Vergütungssatz.
Das EEG konnte den Anteil regenerativer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf derzeit 14 Prozent erhöhen und insbesondere Privatpersonen dazu motivieren, Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie zu installieren. Durch die Abnahmegarantie kann der erzeugte Strom zu einem festen Tarif ins Netz eingespeist werden. Für eine Kilowattstunde Strom aus einer Photovoltaik-Anlage zahlt der Betreiber im Durchschnitt 35 Cent. Unter günstigen Bedingungen kann sich die Investition in eine umweltfreundliche Energieversorgungsanlage binnen weniger Jahre auszahlen. Der Verbraucher muss sich in Zukunft dennoch auf steigende Strompreise einstellen, da die Preise für Braun- und Steinkohle sowie Erdgas stetig steigen. Atomstrom wird langfristig ebenfalls teurer, denn die weltweiten Uranvorräte werden immer knapper.