Bereits ein Jahr nach der Verkündung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes erfolgte in Deutschland 1999 die Liberalisierung des Strommarktes. Zwar fielen die Strompreise für Groß- und Privatkunden in den ersten zwei Jahren nach der Liberalisierung, doch hielt dieser Effekt durch den gleichzeitig stattfindenden Konsolidierungsprozess in der Stromwirtschaft nicht länger an. Große Konzerne wie Flexstrom, Eprimo , Teldafax und Vattenfall beherrschten bald circa 80 Prozent des deutschen Strommarktes. Da keine Regulierungsbehörde geschaffen wurde - wie es bei anderen Liberalisierungsprozessen üblich ist - konnten sie den alternativen Stromanbietern die Bedingungen für einen Stromanbieterwechsel weitestgehend diktieren. Für den Verbraucher bedeutete dies von nun an stetig steigende Strompreise, zumal sich auch der Staatsanteil an den Stromkosten in den letzten zehn Jahren vervielfacht hat.
Um eine wirksame Liberalisierung des Strommarktes zu erreichen, müssen die Bedingungen für den Marktzugang von Stromerzeugung, Handel und Vertrieb klar geregelt, durch eine Regulierungsbehörde kontrolliert und bei Bedarf beeinflusst werden. Erst im Jahr 2005 wurde eine solche in Form der Bundesnetzagentur etabliert, um vor allem den inzwischen zahlreich vorhandenen Stromanbietern einen fairen Zugang zu den Versorgungsnetzen zu ermöglichen.
Inzwischen fordert die EU-Wettbewerbskommission die strikte Trennung von Produktion und Vertrieb des Stroms. Erste Anzeichen für das Beschreiten dieses Weges gibt es inzwischen von E.ON und RWE. Weitere Faktoren wie die Preisbildung an der Strombörse und die Erzeugung eines möglichst hohen Anteils umweltfreundlichen Stroms erschweren den Prozess der Liberalisierung des Strommarktes. Wichtig wird es in Zukunft sein, dass der Verbraucher neutrale Informationen über die Angebote der Stromversorger erhält und er stärker als bisher sein Recht zum Stromanbieter Wechsel wahrnimmt.