Der Energieausweis

Nachweis über die energetische Qualität eines Hauses

Zum 1.Oktober 2007 trat in Deutschland die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese schreibt ab dem 1. Juli 2008 für alle Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, einen „Energieausweis für Gebäude" vor (früher auch „Energiepass" genannt). Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer, die Wohnraum vermieten oder verkaufen möchten, müssen diesen Nachweis einem potentiellen Käufer oder Mieter vorlegen können.

Bewertung und Vergleich im einfachen Farbsystem

Mit Hilfe einer Farbskala von rot über orange und gelb bis grün gibt der Energieausweis Auskunft über Wärmeverluste und Wärmedämmung und damit über die energetische Qualität des Gebäudes. Die Eigenschaften der Gebäudehülle und der Heizungsanlage werden so für jedermann leicht erkennbar. Gleichzeitig soll der Ausweis aber auch Möglichkeiten aufzeigen, wo durch Sanierungen noch mehr Energie eingespart werden könnte, also Impulse für eine energetische Gebäudesanierung geben. Ziel ist es, dass der Ausweis als einheitliches Gütesiegel überall anerkannt wird. Jeder soll gut und leicht verständlich Auskunft über die energetische Qualität des Hauses oder der Wohnung erhalten. Darüber hinaus wird beabsichtigt, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Kauf- und Mietobjekten auf dem Immobilienmarkt zu schaffen.

Der Energieausweis ist Pflicht und gilt zehn Jahre

Das Erstellen des Ausweises ist bei Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen und Erweiterungen von Gebäuden Pflicht. Bei Bestandsgebäuden wird der Energieausweis im Falle eines Nutzerwechsels ebenfalls verlangt. Qualifizierte Gebäudeenergieberater nehmen direkt vor Ort eine vom Staat geförderte Beratung vor. Sie sind bei der Beschaffung des Energieausweises behilflich. Der Energieausweis ist für zehn Jahre gültig und gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeobjekte. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

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