Die Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur: Regulierer für Strom und Gas
Die Bundesnetzagentur überwacht zum einen die Netzbetreiber. Ziel ist der Erhalt des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet hierbei die gesetzliche Grundlage, welches seit 2005 in Kraft ist. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn - kurz Bundesnetzagentur (BnetzA) - ist eine Regulierungs- und Bundesoberbehörde. Ihre Aufgaben sind vielfältig. Sie reguliert in erster Linie den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten: Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. Die regulierende Tätigkeit der Bundesnetzagentur kann dabei auf verschiedene Weise erfolgen. Die Behörde überwacht den Wettbewerb und verhindert so die Bildung von Kartellen und Preisabsprachen. Des weiteren sorgt sie dafür, dass überhaupt erst ein Wettbewerb statt finden kann. Insbesondere werden Lizenzen - wie etwa im Bereich UMTS - stets von der Bundesnetzagentur vergeben.
Gegründet als Bundesministerium für Post und Telekommunikation
Die Bundesnetzagentur geht in ihrer derzeitigen Form auf einen Zusammenschluss des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation und des Bundesamtes für Post und Telekommunikation im Jahre 1998 zurück. Anlass für die Gründung war die Liberalisierung der Märkte. Hauptaufgabe der neuen Regulierungsbehörde ist die Herstellung und Erhaltung des Wettbewerbs. Die Behörde trug bis Juli 2005 den Namen „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post", bis sie 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt wurde. Im Bereich des Strommarktes regelt die Bundesnetzagentur hauptsächlich die Höhe der Netznutzungsentgelte, welche die Netzbetreiber erheben dürfen. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur allgemein dafür sorgen, dass mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt entstehen kann und das Monopol einiger großer Anbieter durchbrochen wird.













