Wärmecontracting
Wärme-Contracting (aus dem engl.: contract = Geschäft, Abkommen) wird oft auch als Wärmelieferung, Energie-Contracting oder Nahwärmelieferung bezeichnet und ist ein besonderes Dienstleistungskonzept. Im Rahmen eines Wärme-Contracting Vertrages wird die Instandhaltung und der Betrieb der Zentralheizungsanlage eines Gebäudes oder einer Wohnanlage, die eigentlich dem Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage obliegen würde, auf einen Drittbetreiber übertragen. Dieser Drittbetreiber kümmert sich um die Wartung und den Betrieb der Anlage, übernimmt eventuell anfallende Investitionskosten für eine Modernisierung und bestellt das nötige Brennstoffmaterial. Die Gebühren für diese Dienstleistungen stellt der Drittbetreiber dem Eigentümer in Rechnung. Dieser wiederum wälzt die Kosten anteilig auf seine Mieter um. Da die anfallenden Gebühren nicht nur die regulären Kosten für Brennstoff und Betrieb der Anlage, sondern im Rahmen eines Wärmeentgelts auch die Wartungs-, Instandhaltungs- und eventuelle Investitionskosten umfassen, verteuert sich der Preis für die Heizkosten. Andererseits können anfallende Investitionskosten für die Modernisierung oder Bau einer Anlage langfristig abgezahlt werden, denn Contracting-Verträge haben meistens eine sehr lange Laufzeit (10 bis 15 Jahre). Der Contractor (Drittbetreiber), kann also über einen langen Zeitraum hinweg kalkulieren. Als Grosskunden können Wärme-Contracting Firmen bei der Abnahme grösserer Brennstoffmengen oft auch bessere Preise erzielen, was wiederum den Mietern zugute kommt. Dennoch ist das Wärme-Contracting in den letzten Jahren immer wieder in die öffentliche Kritik gekommen, denn bisher gibt es keine klaren Rahmenbedingungen. Manche Branchenbeobachter sprechen hier auch von einer rechtlichen Grauzone.













