Unbundling

Mit Unbundling (Entflechtung) bezeichnet man die Vorschrift, dass innerhalb von Unternehmen abgegrenzte Bereiche gegeben sein müssen. Netzbetreiber nicht gleichzeitig auch Stromerzeuger-/ -verkäufer sein dürfen, und andersrum. Einzelne Bereiche müssen aus dem Unternehmen ausgekoppelt werden und an Tochtergesellschaften abgegeben werden. Dadurch entstehen den Unternehmen hohe Kosten.

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