Third Party Access
In den liberalisierten Strom- und Energiemärkten bedeutet der Ausdruck Third Party Access (aus dem Englischen), dass auch Anbieter, denen das örtliche Stromnetz nicht gehört, Zugang zu diesem bekommen müssen. Gegen eine Gebühr, dem Netznutzungsentgelt, können diese alternativen Anbieter die Infrastruktur des Netzes nutzen, um Endverbraucher und Haushalte mit Strom zu beliefern. Dieser verhandelbare Netzzugang ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnGW) durch die sogenannte Verbändevereinbarung festgelegt. Die Verbändevereinbarung regelt die Netznutzungsgebühren für elektrische Energie und legt die Grundlagen der Netznutzung, wie beispielsweise die Trennung von Netznutzung und Stromlieferung oder die Einrichtung von Bilanzkreisen, fest.













