Strompreisbildung
Ein Strompreis besteht allgemein aus drei Hauptkomponenten. Einmal ist dieses der verbraucherunabhängige Energiepreis, der vom Anbieter festgelegt und entweder als Arbeitspreis (pro Kilowattstunde/Kubikmeter) oder Grundpreis (pro Monat) berechnet wird. Dann gibt es die gesetzlich festgelegten Preise für die Nutzung des Netzes (Netznutzungsgebühr) und die Messdienstleistungen. Die dritte Komponente sind Steuern und Abgaben wie Mehrwertsteuer oder Energieabgaben, die ebenfalls gesetzlich geregelt sind. Somit ist der Energiepreis die einzige Preiskomponente, die dem Marktwettbewerb unterliegt und somit verhandelbar ist.













