Stromeinspeisungsvergütung
Im Rahmen des Stromeinspeisungsgesetzes (im April 2000 vom Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst), erhalten die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Kraftwerken, die Energie auf der Basis erneuerbarer Energien produzieren, einen festen Vergütungssatz für die erzeugte Energie. So soll der wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen gewährleistet werden. Diese sogenannte EEG-Umlage wird über den Strompreis vom Endverbraucher getragen.













