Sonderkündigungsrecht
Beim Abschluss eines Stromliefervertrags sollte darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen ein Sonderkündigungrecht umfassen. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt es dem Kunden, bei eventuellen Preiserhöhungen des Stromversorgers den Vertrag zu kündigen, um beispielsweise zu einem günstigerem Anbieter zu wechseln. Manche Stromversorger gewähren nur ein eingeschränktes Sonderkündigungsrecht, das nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn sich die Tarife aufgrund von erhöhten Steuern oder Abgaben verteuern und nicht durch eine Anhebung des eigentlichen Strompreis. Deshalb sollte man das Kleingedruckte vor Abschluss des Vertrags genau durchlesen. So oder so sind die Sonderkündigungsfristen im allgemeinen recht knapp bemessen, so dass der Kunde schnell reagieren sollte.













