Selbstverbrauch
Laut dem Stromsteuergesetz (StromStG) brauchen Eigenerzeuger, die Strom für den Selbstverbrauch erzeugen, eine Erlaubnis, die vom örtlich zuständigen Hauptzollamt erteilt wird. Versorger, definiert als Personen oder Firmen, die Strom leisten, also beispielsweise Strom aus dem Stromnetz eines örtlichen Netzbetreibers entnehmen und diesen an Endverbraucher weiterleiten, müssen ebenfalls eine Erlaubnis besitzen. Hat ein Eigenerzeuger schon eine Versorgererlaubnis, braucht er keine zusätzliche Erlaubnis, um Strom für den Selbstverbrauch zu entnehmen.













