Regelleistung

Der Begriff Regelleistung bezeichnet die ständige Versorgung der Verbraucher mit genügend Energie, ohne dass zuviel oder zuwenig Strom produziert oder bereitgestellt wird. Dazu ist die Bundesrepublik Deutschland in vier Regelzonen eingeteilt, die jeweils von einem Übertragungsnetzbetreiber verwaltet werden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass in seinem Zuständigkeitsgebiet ein ständiges Gleichgewicht zwischen Energiebedarf und Energiebereitstellung herrscht. Um die benötigte Regelleistung bereitzustellen, wird der voraussichtliche Stromverbrauch der Verbraucher innerhalb einer Regelzone prognostiziert. Mit Hilfe von Kraftwerksmanagement wird dann diese Regelleistung bereitgestellt.

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