Öko-Audit
Das Öko-Audit (eigentlich EMAS, die Abkürzung von Eco- Management and Audit Scheme) ist eine EU-Verordnung von 1993 für die Entwicklung eines Systems zum Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Unternehmen, Behörden und Firmen. Unternehmen können ihre Leistungen im betrieblichen Umweltschutz somit freiwillig öffentlich untersuchen und dokumentieren lassen. Die teilnehmenden Firmen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem über ihre direkte oder indirekte Auswirkung auf die Umwelt und die betrieblichen Umweltleistungen und -Ziele berichten. Zusätzlich muss ein Umweltmanagementsystem eingeführt werden, das eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes anstrebt. Die Umwelterklärung wird von unabhängigen und speziell bestellten Gutachtern geprüft und die erfolgreiche Prüfung mit einem Zertifikat bestätigt. EMAS-zertifizierte Firmen können sich auch in ein EMAS-Register eintragen lassen, das in Deutschland von den jeweiligen Industrie- und Handelskammern geführt wird. Ausserdem darf das geprüfte Unternehmen das EMAS-Logo für sein betriebliches Umweltmanagement führen. In Deutschland wurde die Öko-Audit-Verordnung durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt.













