Nachttarif
Manche Energieversorger bieten Tarife an, die zwischen Hauptzeit und Nebenzeit differenzieren. Beispielsweise berechnet ein Nachttarif (auch Niedertarif oder Schwachlasttarif genannt) den Stromverbrauch, der zu bestimmten, vorher festgelegten Zeiten, z.B. nachts von 20.00 bis 06.00 Uhr, oder am Wochenende anfällt. Der Energieverbrauch in der restlichen Zeit wird dann zum Hochtarif oder Normaltarif abgerechnet. Um diese Tarife in Anspruch nehmen zu können, muss ein Zweitarifzähler eingebaut werden.













