Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit von Stromlieferverträgen unterscheidet sich je nach Anbieter und ist in den Konditionen des Vertrags festgelegt. Neben den herkömmlichen Mehrjahresverträgen gibt es mittlerweile auch Verträge, die zwölf, sechs, drei oder sogar nur einen Monat laufen. Im allgemeinen gilt, dass eine kurze Laufzeit vorteilhafter ist, denn so kann der Kunde bei Bedarf seinen Stromanbieter wechseln und somit flexibler auf Bewegungen im Strommarkt reagieren. Und auch wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, ist man nicht für eine weitere lange Vertragsperiode an den Stromanbieter gebunden. Viele Versorger versüssen ihre langfristigen Verträge allerdings mit Rabatten und verbilligten Preisen oder bieten eine Preisgarantie, so dass sich diese Vertragsart für manche Kunden durchaus lohnen kann.

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