Liberalisierung

Mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 1998 wurde der deutsche Strommarkt liberalisiert. Diese Liberalisierung bedeutet, dass sich nun jeder Kunde seinen Stromanbieter landesweit, ohne Einschränkung, selbst aussuchen darf und nicht mehr auf die Dienste eines einzigen Monopolisten angewiesen ist. Mittlerweile gibt es viele alternative Stromanbieter auf dem Energiemarkt, die unterschiedliche Stromvarianten und Tarife anbieten. Auf diese Weise hat sich ein reger Wettbewerb entwickelt. Im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte wurde auch festgelegt, dass die früheren Monopolisten ihre Transportnetze anderen Stromanbietern gegen ein Entgelt zur Verfügung stellen müssen. Denn jeder Stromanbieter, auch wenn er nur wenig eigene Netze besitzt, darf nun seinen gesamten Strom bundesweit liefern. Dafür müssen teilweise Fremdnetze genutzt werden.

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