Leistungsinanspruchnahme

In der Energiewirtschaft bezeichnet die Leistungsinanspruchnahme den Energieverbrauch von elektrischen Geräten, der in Kilowatt (kW) gemessen wird. Sie gibt an, wieviel Leistung ein Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Stromnetz bezieht. Basierend auf der elektrischen Leistungsinanspruchnahme erstellen die Energieversorgungsunternehmen dann individuelle Stromtarife.

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