KWK-Umlage
Mit dieser Umlage wird die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Der Strom ist mit Beträgen zwischen 0,97 Cent/kWh bis zu 2,10 Cent/kWh zu vergüten, abhängig von Alter und Modernisierungsstand der Anlage.
Mit dieser Umlage wird die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Der Strom ist mit Beträgen zwischen 0,97 Cent/kWh bis zu 2,10 Cent/kWh zu vergüten, abhängig von Alter und Modernisierungsstand der Anlage.