Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (in der Langform: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Abkürzung KWKG), welches 2002 in Kraft trat. Die Zielsetzung des KWKG ist, die jährlichen Kohlenstoffdioxidemissionen der BRD zu reduzieren, indem der weitere Ausbau, Förderung und Nutzung von umweltentlastenden KWK-Anlagen in Deutschland vorangetrieben werden soll. U.a. sieht das KWKG vor, dass der Einsatz von KWK-Anlagen finanziell unterstützt wird. 2008 wurde die Novellierung des KWKG im Bundestag beschlossen. Das neue KWKG wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten.













