Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Die Konzessionsabgabenverordnung regelt die Gebühren, die Stromversorger an eine Gemeinde oder Stadt abführen müssen, um das Recht zu erhalten, die öffentlichen Verkehrswege zu nutzen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Gebühren werden pro Cent und Kilowattstunde berechnet und richten sich nach der Anzahl der Stadt- oder Gemeindewohner, der Spannungsebene des Netzanschlusses und der Leistung und dem Jahresverbrauch.













